Wichtige Informationen 11/12
INFO INFO INFO INFO INFO INFO Liebe Eltern, zu Beginn
des neuen Schuljahres darf ich Ihnen wieder einige wichtige Informationen
übermitteln. 1.Klassenbildung An unserer Schule werden im
Schuljahr 2011/2012 in 20 Regelklassen 496 Schülerinnen und Schüler von 36
Lehrkräften unterrichtet.
Auch in diesem Schuljahr konnten
sich die Kinder der zweiten bis vierten Klassen wieder zusätzlich zum
Pflichtunterricht an mehreren Arbeitsgemeinschaften beteiligen. Allerdings
werden durch den Stundenplan und die Stundenzuweisung Grenzen gesetzt. Dadurch
ist es nur einer relativ geringen Anzahl von Schülern möglich
Arbeitsgemeinschaften zu belegen. Die Anmeldung verpflichtet zur
Teilnahme während des ganzen Schuljahres. Folgende Arbeitsgemeinschaften
werden in diesem Schuljahr angeboten: Schulspiel,
Schulchor/Instrumental, Computer. Die Sportarbeitsgemeinschaften Tennis (1. u.
2. Klasse), Volleyball, Handball, Basketball werden in Zusammenarbeit mit den Vereinen angeboten. Für Kinder die morgens zu Hause
nicht beaufsichtigt werden können, besteht die Möglichkeit einer Frühbetreuung
ab 7.30 Uhr in der Schule. Hierzu ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
Auch in diesem Schuljahr wird
wieder eine Mittagsbetreuung von der Die
von der Stadt Altdorf angebotene Mittagsbetreuung beaufsichtigt die Kinder von
Montag bis Freitags von 11.15 Uhr bis 16.30 Uhr. An allen Tagen wird warmes
Mittagsessen angeboten. Es werden nur Kinder beaufsichtigt, die einen Vertrag
mit der Stadt Altdorf geschlossen haben. Eine Betreuung zur Überbrückung von
Freistunden vor Arbeitsgemeinschaften ist nur für Kinder möglich, die auch
angemeldet sind! Für die zu betreuenden Kinder wird ab 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
eine Hausaufgabenbetreuung angeboten.
5. Schulberatung Bei schulischen bzw. erziehlichen
Problemen steht Ihnen ein Beratungsdienst zur Verfügung. Ihm gehören an: Frau Körndl Beratungslehrerin an
der GS Burgthann, 09183/933020 Frau Roßner Schulpsychologin
an der GS Altdorf
Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Eine telefonische Voranmeldung ist
in allen Beratungsfällen unbedingt erforderlich. Zusätzlich können Sie sich an die
Erziehungsberatungsstelle Treuturmgasse 2, 90518 Altdorf, (Tel.: 09187/1737)
wenden. 6. Freiwillige Wiederholung Ein freiwilliges Wiederholen bzw.
Zurücktreten aus einer höheren Jahrgangsstufe ist nur bei einem starken
Leistungsabfall infolge langer Erkrankung, ernster Krisen im Elternhaus (z. B.
Scheidung, Todesfall) oder Ortswechsel (beispielsweise Zuzug aus einem anderen
Bundesland) möglich. Ein freiwilliges Wiederholen bzw. Zurücktreten, um den
entsprechenden Notendurchschnitt zu erlangen, ist
grundsätzlich nicht statthaft.
erster Ferientag letzter
Ferientag Herbstferien 31.11.2011
04.11.2011
Buß- und Bettag 16.11.2011 Weihnachtsferien 27.12.2011
05.01.2012
Frühjahrsferien 20.02.2012
24.02.2012
Osterferien 02.04.2012
13.04.2012 Pfingstferien 29.05.2012
08.06.2012
Sommerferien 01.08.2012
12.09.2012
Es darauf hingewiesen, dass eine
zusätzliche Freistellung vom Unterricht zu Urlaubszwecken grundsätzlich nicht
möglich ist und Verstöße geahndet werden müssen. 8. Termine Dienstag, 29.11.2011 19.30
- 21.00 Uhr Information
Schullaufbahn Hauptschule,Realschule, Gymnasium Donnerstag, 08.12.2011 19.00 - 21.00 Uhr 1. Elternsprechabend Mittwoch, 25.01.2012 19.30
- 21.00 Uhr Informationsabend
für Schulanfänger Donnerstag, 26.01.2012 19.30
- 21.00 Uhr Informationsabend
für Schulanfänger Für diese beiden Abende erfolgt die Einladung über die verschiedenen
Kindergärten. Freitag, 20.01.2012
Zwischenbericht
4. Klassen Freitag, 17.02.2012
Ausgabe
der Zwischenzeugnisse
für die 1.
- 3. Jahrgangsstufe
Donnerstag, 20.07.2011
Grundschule
Altdorf Mittwoch, 18.04.2012
Anmeldung
und Unterrichtsspiel
der
zukünftigen Schulkinder.
Die
Einladungen hierzu gehen
direkt an
die Eltern.
Mittwoch, 02.05.2012 Ausgabe
der Übertrittszeugnisse
für
die 4. Jahrgangsstufe
Donnerstag, 22.03.2012 19.00
- 21.00 Uhr 2.
Elternsprechabend Freitag, 18.05.2012 8.00 - 12.30 Uhr Schulfest An diesem
Tag besteht Schulpflicht, d.h. die Schüler müssen an diesem Tag anwesend
sein! Donnerstag, 19.07.2012 10.00
- 11.00 Uhr Schnuppertag
der
Vorschulkinder Die Einladung für diese
Veranstaltung erhalten die verschiedenen Kindergärten gesondert. 9. Beurlaubung In
dringenden Ausnahmefällen können Schüler auf schriftlichen Antrag der
Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Der Antrag ist mindestens drei Tage
vorher beim Sekretariat einzureichen. Beurlaubungen zum Zwecke der Ferienverlängerung können nicht genehmigt
werden! Auch Beurlaubungen von Schülern auf Grund von Reiseterminen der
Erziehungsberechtigen aus dienstlichen Gründen kann ebenso nicht genehmigt
werden! 10. Fernbleiben vom Unterricht Ist ein Schüler aus zwingenden
Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer verbindlichen schulischen
Veranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich, unter Angabe des Grundes, zu benachrichtigen.
Es muss vor 8 Uhr angerufen werden,
das Büro ist ab 7 Uhr besetzt, eine schriftliche Mitteilung kann auch einem
Nachbarskind mitgegeben werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist
grundsätzlich nach spätestens zwei Tagen
nachzureichen. Sollte bis spätestens 8.15 Uhr
keine Entschuldigung vorliegen und wir Sie telefonisch nicht erreichen, sind wir gezwungen die Polizei zu verständigen. Bei
einer Krankheitsdauer von mehr als 3 Tagen kann die Vorlage eines ärztlichen
Zeugnisses von der Schulleitung verlangt werden. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der
Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder
schulärztlichen Attests verlangen; wird dies nicht vorgelegt, gilt das
Fernbleiben als unentschuldigt. Ein
ärztliches Attest ist ebenfalls nötig für die ganze oder teilweise Befreiung
vom Sportunterricht. Kosten
für die Ausstellung von ärztlichen Attesten bei Erkrankungen werden nicht
ersetzt. Für den Notfall noch die
Privattelefonnummern der Schulleitung: Rektor Peter Vogel: 09187/ 956720 Konrektor Kurt Kratochwill: 09187/
81 21 11. Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei Schulunfällen Bitte teilen Sie dem erstbehandelnden Arzt unbedingt mit,
dass es sich um einen Schulunfall handelt, weil Sie sonst unter Umständen die
oft erheblichen Differenzbeträge zwischen Kosten und Erstattung selbst tragen
müssen. Teilen Sie aber bitte auch der Schule mit, wenn Sie wegen eines
Schulunfalls den Arzt aufgesucht haben, da diese dann eine Unfallmeldung
schreiben muss. Besonderheiten bei Transport durch
Sanitäter: Handelt es sich um einen
Schulunfall ist der Transport zum Arzt oder Krankenhaus kostenfrei. Bei
Erkrankungen (Kopfschmerzen, starkes Nasenbluten, Erbrechen u.a.) wird der
Transport zum Arzt kostenpflichtig. 12. Lausbefall Sollten Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen bzw.
vermuten, ist es wichtig, dass bei den geringsten Anzeichen der Arzt
aufgesucht wird. Werden Läuse nicht
sorgfältig und konsequent bekämpft, können sie immer wieder auftauchen.
Läuse sind kein Anzeichen mangelnder Sauberkeit, die Kinder können sich den
Befall an den verschiedensten Orten zuziehen. Falls eines Ihrer Kinder von
Läusen befallen ist, bitte auch Geschwisterkinder mit untersuchen lassen. Bitte
lesen und befolgen Sie die Anweisungen der Merkblätter ganz genau. Betroffene Kinder dürfen erst
wieder die Schule besuchen wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Sollte
ein Kind ohne Attest in die Schule zurückkehren, wird zu Hause angerufen und
der Schüler muss abgeholt werden. 13. Schonung der Schulanlage
und des Mobiliars Die Stadt Altdorf hat viel Geld
aufgewendet, um das Schulhaus zu sanieren. Klassenzimmer wurden in den letzten
Jahren mit viel Zeit und Mühe von Eltern freundlich und angenehm gestaltet.
Teilweise wurde auch neues Mobiliar angeschafft. Bitte helfen Sie mit, dass die
Einrichtungen und das Schulhaus pfleglich behandelt werden. Schüler, die mutwillig Mobiliar
beschädigen oder Wände beschädigen oder verschmieren, werden regresspflichtig
gemacht, d.h. die Eltern müssen für den Schaden aufkommen. 14. Pflege der Schulbücher Die Ausleihe der Unterrichtsbücher
ist inzwischen wieder kostenlos. Trotzdem erfordert es einen besonders
sorgfältigen Umgang um eine langfristige Nutzung zu erreichen. Bitte achten Sie
darauf, dass Ihr Kind pfleglich mit den Büchern umgeht. Ein Schulbuch
muss an unserer Schule (auch an anderen Schulen) mindestens vier bis fünf
Schülerjahrgänge durchhalten, da sonst die Kosten ins unermessliche steigen.
Schulbücher sind teuer! Beschädigungen oder Verlust der
Bücher verpflichten zum Kostenersatz. Die entstehenden Kosten richten sich nach
Alter und Vorbeschaffenheit des Buches. In Ihrem eigenen Interesse weise
ich Sie darauf hin, die am Schuljahresanfang ausgegebenen Bücher auf eventuelle
Beschädigungen zu überprüfen und gegebenenfalls von der Lehrkraft im Buch
dokumentieren zu lassen. Spätere Reklamationen am Schulende können nicht
berücksichtigt werden. 15. Papiergeld Die Erstellung von
unterrichtsbegleitenden Arbeitsblättern und Materialien ist aus dem Unterricht
nicht mehr wegzudenken. Diese Kopien verursachen natürlich Kosten. Die
Papierpreise sind im letzten Jahr stärker gestiegen. Um die immer weiter
steigenden Unkosten für Arbeitsblätter abzudecken, werden in diesem Schuljahr im
ersten und im zweiten Halbjahr je 5,00 €
Kopiergeld eingesammelt. Teilweise wurde das Papiergeld bereits
durch die Lehrkräfte eingesammelt. 16. Frühstück und Pausenverpflegung Das Frühstück ist eine der
wichtigsten Mahlzeiten des Tages, es fördert die Konzentration und gibt Energie
um den Vormittag fit und leistungsfähig zu bestehen. Achten Sie deshalb auf ein
abwechslungsreiches und gesundes Frühstück. Probieren Sie Kombinationen wie
Nuss-Nougat-Creme auf Vollkornbrot, Marmelade auf Knäckebrot usw. Auch Müsli
mit Milch/Joghurt oder Obstsalat sind eine gute Alternative. Kleine Essmuffel
kann man aus der Reserve locken, indem sie selber das Frühstück mitbestimmen
und zubereiten dürfen. Bitte geben Sie Ihrem Kind auch
ein einfaches und gesundes Pausenbrot in die Schule mit. Bestehen Sie nicht
darauf, dass Ihr Kind alle mitgegebenen Sachen aufisst, sondern dringen Sie
darauf, dass es Übriggebliebenes wieder mit nach Hause bringt. So können Sie
feststellen, ob es zu viel Pausenbrot war oder ob es dem Kind nicht schmeckt.
Unsere Abfallkörbe quellen über. Helfen Sie bitte mit, Müll zu vermeiden. Verzichten Sie auf Glasflaschen, das
Verletzungsrisiko ist groß. Es gibt sehr gute Behältnisse aus Plastik oder
Metall. 17. Handynutzung Mobiltelefone
müssen während
des Unterrichts ausgeschaltet bleiben, um eine Störung des Unterrichts zu
vermeiden. Auch in den Pausen oder in unterrichtsfreier Zeit darf das
Handy nicht zum Telefonieren, Spielen oder Fotografieren benutzt werden. Bei
Verstößen gilt Folgendes: ·
Benutzung im Unterricht: Abnahme des Gerätes durch
die Lehrkraft ·
Benutzung in der Pause: Abnahme durch
Aufsichtslehrer, Abgabe im Sekretariat · Aufnahmen (Bild, Ton, Video) im Schulgelände: Grober Verstoß, den Schülern ist bekannt, dass Aufnahmen verboten sind. Dieser Verstoß kann mit einem Verweis geahndet werden. In allen genannten Fällen kann das einbehaltene Handy von den Eltern im
Rektorat abgeholt werden. In dringenden
Fällen können Telefongespräche im Sekretariat in den Pausen geführt werden;
außerdem besteht in diesen besonderen Fällen die Möglichkeit, sich an eine
Lehrkraft zu wenden. 18. Einkauf im Schreibwarenladen vor der Schule bzw. Verlassen des
Schulgeländes Verlassen Kinder während der Pause oder in
einer Freistunde unerlaubt das Schulgelände besteht auch für diese Kinder kein
Versicherungsschutz. Dasselbe gilt auch für Mittagsbetreuungskinder während der
Betreuungszeit. Wir möchten Sie darauf hinweisen,
dass Buskinder bei einem Einkauf im Schreibwarenladen gegenüber der Schule
keinen Versicherungsschutz genießen. Sie befinden sich in diesem Fall nicht
mehr auf dem Schulweg. Ein versicherungsrechtlich abgedeckter Ort ist nur das
Schulgelände. 19. Beförderung der Kinder mit dem Schulbus In diesem Schuljahr werden unsere
Kinder durch die öffentliche Stadtlinie befördert und die Kinder aus Weinhof,
Ludersheim und Grünsberg durch einen Bus von der Stadt Altdorf gefahren. Falls Probleme auftauchen sollten,
geben Sie uns bitte umgehend Bescheid.
Bei Verlust der Fahrkarten besteht kein Anspruch auf Ersatz! 20. Halteverbot vor der Schule beachten Der Bereich vor der Schule darf
nicht durch parkende oder haltende Autos blockiert werden, besonders betrifft
es die Zeit vor und nach dem Unterricht. Bei schlechtem Wetter ist ein
Durchkommen der Schulbusse kaum mehr möglich. Die Verkehrszeichen weisen auf ein
absolutes Halteverbot hin, es ist nicht einmal ein kurzes
Anhalten gestattet! Auch die Polizei hat uns wiederholt darauf
aufmerksam gemacht. Eine Kontrolle in verschiedenen Zeitabständen ist sehr
wahrscheinlich. Da wir Ihnen ein
Bußgeld ersparen möchten, bitten wir Sie dringend, entweder den
Parkplatz der Schule oder den des ehemaligen Einkaufsmarktes zu benutzen.
Die Kinder kommen auch so gefahrlos zum Unterricht.
21. Auffällige Kleidung Der morgendliche Weg zur Schule findet im
Augenblick entweder in der Dämmerung oder im Dunkeln statt. Wir haben
beobachtet, dass sehr viele Kinder dunkle Kleidung tragen, in der sie, gerade
beim Überqueren der Straße, kaum gesehen werden. Bitte achten Sie in dieser
Jahreszeit darauf, dass Ihr Kind schon frühzeitig vom Autofahrer erkannt wird.
Dies wird durch helle Kleidung oder Reflektoren erreicht. Es geht uns um die
Sicherheit der Kinder. 22. Scooter, Scate Boards, Roller Scates, Fahrräder Wir möchten darauf hinweisen, dass
mit den oben genannten Fortbewegungsmitteln nicht auf der Straße gefahren
werden darf, benützt werden dürfen nur die Gehwege. Hier ist auf Fußgänger zu
achten. Fahren in der Schule oder auf dem Schulgelände ist ebenfalls nicht
erlaubt. Scooter müssen bei den Fahrrädern im
Pausenhof abgestellt werden, weil die Unfallgefahr im Schulhaus zu groß ist. 23.Sprechstundentermine Falls Fragen oder Probleme in
Bezug auf Unterricht oder Hausaufgaben Ihrer Kinder bestehen, bitten wir Sie,
die Sprechstundentermine der Lehrkräfte wahrzunehmen. Terminvereinbarungen sind
über das Sekretariat möglich. Sie können auch eine kurze Notiz ins
Hausaufgabenheft Ihres Kindes schreiben bzw. die von der Lehrkraft ausgegebenen
Formulare verwenden. Die Lehrkraft wird dann Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Gespräche mit der Lehrkraft vor dem Unterricht im oder vorm Klassenzimmer sind
nicht möglich. 24. Unterrichtsausfall Durch
Krankheit von Lehrkräften und auch durch „Hitzefrei“ in den Sommermonaten Juni
und Juli kann es immer wieder einmal zu
einem unvorhergesehenem Unterrichtsausfall kommen. In diesem Fall dürfen
Schüler die Schule nur verlassen, wenn eine Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten vorliegt. Damit die Telefonleitung der Schule in einem
solchen Fall nicht blockiert ist, möchten wir von Ihnen wissen, ob Ihr Kind
nach der 4. Stunde bei Unterrichtsausfall nach Hause gehen darf. Falls Sie
einverstanden sind, dass Ihr Kind ohne telefonische Ankündigung, nach Hause gehen darf, bitten wir Sie, die
Ihnen bereits ausgehändigte Einverständniserklärung auszufüllen und zu
unterschreiben. Schüler,
die für die Mittagsbetreuung bzw. im Hort angemeldet sind, gehen bei
obengenannten Gründen zur Betreuung und werden zum regulären Unterrichtsende
nach Hause geschickt bzw. bleiben bis zur angegebenen Betreuungszeit. Für Kinder,
die nicht nach Hause können, besteht selbstverständlich eine
Betreuungsmöglichkeit in der Schule. Sollte uns
keine Einverständniserklärung vorliegen, muss Ihr Kind bis zum regulären
Unterrichtsende in der Schule bleiben. 25. Allgemeines Aus erzieherischen Gründen dürfen Kinder,
die etwas vergessen haben, nicht zu Hause anrufen. Ein Anruf bei Krankheit ist
selbstverständlich möglich. Beim Aufenthalt im Pausenhof oder
bei Unterrichtsgängen kann es passieren, dass sich Ihre Kinder schmutzig
machen. Bitte achten Sie auf praktische
Kleidung. Aus diversen Gründen ist es Schülern und Eltern nicht mehr möglich, nach
13.00 Uhr noch vergessene Sachen aus dem Klassenzimmer zu holen oder verlorene
Gegenstände in der Schule zu suchen. Fundsachen (Kleidung, Schuhe etc.), die vor den Ferien nicht abgeholt
werden, entsorgt die Schule jeweils in den Ferien über die Altkleidersammlung! Auf dem Schulgelände und im Schulhaus besteht absolutes Rauchverbot. Wir
bitten Sie, dies zu beachten. Eltern oder andere Begleitpersonen werden gebeten, Ihre Kinder nicht
mehr zum Klassenzimmer oder zu den Fachräumen zu begleiten. Die Kinder können
das Schulhaus alleine um 7.45 Uhr betreten. Eltern und Großeltern, die
ihre Kinder bzw. Enkel abholen, möchten bitte ebenso nach Unterrichtsschluss
auf dem Pausenhof warten. Die Anzahl der schulfremden Personen steigt ständig und eine Kontrolle,
wer sich wo aufhält, kann so nicht mehr
gewährleistet werden. Diese Maßnahme dient zur Sicherheit Ihrer Kinder.
Gespräche vor den Klassenzimmern stören außerdem den Unterrichtsablauf.
Peter Vogel Rektor Zurück zur Homepage |