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Wichtige Informationen  11/12








 
 


      

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Liebe Eltern,

zu Beginn des neuen Schuljahres darf ich Ihnen wieder einige wichtige Informationen übermitteln.

 

1.Klassenbildung

An unserer Schule werden im Schuljahr 2011/2012 in 20 Regelklassen 496 Schülerinnen und Schüler von 36 Lehrkräften unterrichtet.

 
2. Unterrichtsangebot

Auch in diesem Schuljahr konnten sich die Kinder der zweiten bis vierten Klassen wieder zusätzlich zum Pflichtunterricht an mehreren Arbeitsgemeinschaften beteiligen. Allerdings werden durch den Stundenplan und die Stundenzuweisung Grenzen gesetzt. Dadurch ist es nur einer relativ geringen Anzahl von Schülern möglich Arbeitsgemeinschaften zu belegen. Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme während des ganzen Schuljahres. Folgende Arbeitsgemeinschaften werden in diesem Schuljahr angeboten:

Schulspiel, Schulchor/Instrumental, Computer. Die Sportarbeitsgemeinschaften Tennis (1. u. 2. Klasse), Volleyball, Handball, Basketball werden  in Zusammenarbeit mit den Vereinen angeboten.

 3. Frühbetreuung

Für Kinder die morgens zu Hause nicht beaufsichtigt werden können, besteht die Möglichkeit einer Frühbetreuung ab 7.30 Uhr in der Schule. Hierzu ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.

 4. Mittagsbetreuung

Auch in diesem Schuljahr wird wieder eine Mittagsbetreuung von der  Die von der Stadt Altdorf angebotene Mittagsbetreuung beaufsichtigt die Kinder von Montag bis Freitags von 11.15 Uhr bis 16.30 Uhr. An allen Tagen wird warmes Mittagsessen angeboten. Es werden nur Kinder beaufsichtigt, die einen Vertrag mit der Stadt Altdorf geschlossen haben. Eine Betreuung zur Überbrückung von Freistunden vor Arbeitsgemeinschaften ist nur für Kinder möglich, die auch angemeldet sind! Für die zu betreuenden Kinder wird ab 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr eine Hausaufgabenbetreuung angeboten.

   

5. Schulberatung

Bei schulischen bzw. erziehlichen Problemen steht Ihnen ein Beratungsdienst zur Verfügung. Ihm gehören an:

 

Frau Körndl                Beratungslehrerin                   an der GS Burgthann, 09183/933020

 

Frau Roßner               Schulpsychologin                  an der GS Altdorf

                                  

Sprechzeiten nach Vereinbarung.

                                                                      

Eine telefonische Voranmeldung ist in allen Beratungsfällen unbedingt erforderlich.

Zusätzlich können Sie sich an die Erziehungsberatungsstelle Treuturmgasse 2, 90518 Altdorf, (Tel.: 09187/1737) wenden.

 

6. Freiwillige Wiederholung

Ein freiwilliges Wiederholen bzw. Zurücktreten aus einer höheren Jahrgangsstufe ist nur bei einem starken Leistungsabfall infolge langer Erkrankung, ernster Krisen im Elternhaus (z. B. Scheidung, Todesfall) oder Ortswechsel (beispielsweise Zuzug aus einem anderen Bundesland) möglich. Ein freiwilliges Wiederholen bzw. Zurücktreten, um den entsprechenden Notendurchschnitt zu erlangen, ist grundsätzlich nicht statthaft.


7. Ferienordnung im Schuljahr 2011/2012

                                  

erster Ferientag                     letzter Ferientag

Herbstferien               31.11.2011                             04.11.2011                                        

Buß- und Bettag         16.11.2011                

Weihnachtsferien       27.12.2011                             05.01.2012                            

Frühjahrsferien           20.02.2012                             24.02.2012                            

Osterferien                 02.04.2012                             13.04.2012

Pfingstferien               29.05.2012                             08.06.2012                            

Sommerferien            01.08.2012                             12.09.2012                            

 

Es darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Freistellung vom Unterricht zu Urlaubszwecken grundsätzlich nicht möglich ist und Verstöße geahndet werden müssen.

 

8. Termine

 

Dienstag,        29.11.2011                 19.30 - 21.00 Uhr                   Information Schullaufbahn

Hauptschule,Realschule, Gymnasium

 

Donnerstag,    08.12.2011                 19.00 - 21.00 Uhr                   1. Elternsprechabend

 

 

Mittwoch,        25.01.2012                 19.30 - 21.00 Uhr                   Informationsabend für Schulanfänger

Donnerstag,    26.01.2012                 19.30 - 21.00 Uhr                   Informationsabend für  Schulanfänger

                                                                                                 

Für diese beiden Abende erfolgt die Einladung über die verschiedenen Kindergärten.

 

Freitag,           20.01.2012                                                                Zwischenbericht 4. Klassen

 

Freitag,           17.02.2012                                                                Ausgabe der Zwischenzeugnisse

für die 1. - 3. Jahrgangsstufe

 
Dienstag,        19.07.2011  und         19.00 Uhr                               Schultheateraufführung in der

Donnerstag,    20.07.2011                                                                Grundschule Altdorf

  

Mittwoch,      18.04.2012                                                                Anmeldung und Unterrichtsspiel

                                                                                                          der zukünftigen Schulkinder.

                                                                                                          Die Einladungen hierzu gehen

direkt an die Eltern.

                                                                                                         

Mittwoch,        02.05.2012                                                              Ausgabe der Übertrittszeugnisse

                                                                                                          für die 4. Jahrgangsstufe

 

                                              

Donnerstag,    22.03.2012                 19.00 - 21.00 Uhr                   2. Elternsprechabend

 

Freitag,          18.05.2012                 8.00 - 12.30 Uhr                   Schulfest

An diesem Tag besteht Schulpflicht, d.h. die Schüler müssen an diesem Tag anwesend sein!  

 

Donnerstag,  19.07.2012                   10.00 - 11.00 Uhr                   Schnuppertag der

                                                                                                          Vorschulkinder

Die Einladung für diese Veranstaltung erhalten die verschiedenen Kindergärten gesondert.

 

9. Beurlaubung

In dringenden Ausnahmefällen können Schüler auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Der Antrag ist mindestens drei Tage vorher beim Sekretariat einzureichen.

Beurlaubungen zum Zwecke der Ferienverlängerung können nicht genehmigt werden! Auch Beurlaubungen von Schülern auf Grund von Reiseterminen der Erziehungsberechtigen aus dienstlichen Gründen kann ebenso nicht genehmigt werden!

10. Fernbleiben vom Unterricht

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer verbindlichen schulischen Veranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich, unter Angabe des Grundes, zu benachrichtigen. Es muss vor 8 Uhr angerufen werden, das Büro ist ab 7 Uhr besetzt, eine schriftliche Mitteilung kann auch einem Nachbarskind mitgegeben werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist grundsätzlich nach spätestens zwei  Tagen nachzureichen.

Sollte bis spätestens 8.15 Uhr keine Entschuldigung vorliegen und wir Sie telefonisch nicht erreichen, sind wir gezwungen die Polizei zu verständigen.

Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 3 Tagen kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses von der Schulleitung verlangt werden.

Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Attests verlangen; wird dies nicht vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.

Ein ärztliches Attest ist ebenfalls nötig für die ganze oder teilweise Befreiung vom Sportunterricht.

Kosten für die Ausstellung von ärztlichen Attesten bei Erkrankungen werden nicht ersetzt.


Für den Notfall noch die Privattelefonnummern der Schulleitung:

Rektor Peter Vogel:                           09187/ 956720

Konrektor Kurt Kratochwill:               09187/ 81 21

11. Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei Schulunfällen

Bitte teilen Sie dem erstbehandelnden Arzt unbedingt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt, weil Sie sonst unter Umständen die oft erheblichen Differenzbeträge zwischen Kosten und Erstattung selbst tragen müssen. Teilen Sie aber bitte auch der Schule mit, wenn Sie wegen eines Schulunfalls den Arzt aufgesucht haben, da diese dann eine Unfallmeldung schreiben muss.

Besonderheiten bei Transport durch Sanitäter:

Handelt es sich um einen Schulunfall ist der Transport zum Arzt oder Krankenhaus kostenfrei. Bei Erkrankungen (Kopfschmerzen, starkes Nasenbluten, Erbrechen u.a.) wird der Transport zum Arzt kostenpflichtig.

12. Lausbefall

Sollten Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen bzw. vermuten, ist es wichtig, dass bei den geringsten Anzeichen der Arzt aufgesucht wird. Werden Läuse nicht  sorgfältig und konsequent bekämpft, können sie immer wieder auftauchen. Läuse sind kein Anzeichen mangelnder Sauberkeit, die Kinder können sich den Befall an den verschiedensten Orten zuziehen. Falls eines Ihrer Kinder von Läusen befallen ist, bitte auch Geschwisterkinder mit untersuchen lassen. Bitte lesen und befolgen Sie die Anweisungen der Merkblätter ganz genau.

Betroffene Kinder dürfen erst wieder die Schule besuchen wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Sollte ein Kind ohne Attest in die Schule zurückkehren, wird zu Hause angerufen und der Schüler muss abgeholt werden.

13. Schonung der Schulanlage und des Mobiliars

Die Stadt Altdorf hat viel Geld aufgewendet, um das Schulhaus zu sanieren. Klassenzimmer wurden in den letzten Jahren mit viel Zeit und Mühe von Eltern freundlich und angenehm gestaltet. Teilweise wurde auch neues Mobiliar angeschafft. Bitte helfen Sie mit, dass die Einrichtungen und das Schulhaus pfleglich behandelt werden.

Schüler, die mutwillig Mobiliar beschädigen oder Wände beschädigen oder verschmieren, werden regresspflichtig gemacht, d.h. die Eltern müssen für den Schaden aufkommen.

14. Pflege der Schulbücher

Die Ausleihe der Unterrichtsbücher ist inzwischen wieder kostenlos. Trotzdem erfordert es einen besonders sorgfältigen Umgang um eine langfristige Nutzung zu erreichen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind pfleglich mit den Büchern umgeht. Ein Schulbuch muss an unserer Schule (auch an anderen Schulen) mindestens vier bis fünf Schülerjahrgänge durchhalten, da sonst die Kosten ins unermessliche steigen. Schulbücher sind teuer!

Beschädigungen oder Verlust der Bücher verpflichten zum Kostenersatz. Die entstehenden Kosten richten sich nach Alter und Vorbeschaffenheit des Buches.

In Ihrem eigenen Interesse weise ich Sie darauf hin, die am Schuljahresanfang ausgegebenen Bücher auf eventuelle Beschädigungen zu überprüfen und gegebenenfalls von der Lehrkraft im Buch dokumentieren zu lassen. Spätere Reklamationen am Schulende können nicht berücksichtigt werden.

15. Papiergeld

Die Erstellung von unterrichtsbegleitenden Arbeitsblättern und Materialien ist aus dem Unterricht nicht mehr wegzudenken. Diese Kopien verursachen natürlich Kosten. Die Papierpreise sind im letzten Jahr stärker gestiegen. Um die immer weiter steigenden Unkosten für Arbeitsblätter abzudecken, werden in diesem Schuljahr im ersten und im zweiten Halbjahr je 5,00 €  Kopiergeld eingesammelt. Teilweise wurde das Papiergeld bereits durch die Lehrkräfte eingesammelt.

16. Frühstück und Pausenverpflegung

Das Frühstück ist eine der wichtigsten Mahlzeiten des Tages, es fördert die Konzentration und gibt Energie um den Vormittag fit und leistungsfähig zu bestehen. Achten Sie deshalb auf ein abwechslungsreiches und gesundes Frühstück. Probieren Sie Kombinationen wie Nuss-Nougat-Creme auf Vollkornbrot, Marmelade auf Knäckebrot usw. Auch Müsli mit Milch/Joghurt oder Obstsalat sind eine gute Alternative. Kleine Essmuffel kann man aus der Reserve locken, indem sie selber das Frühstück mitbestimmen und zubereiten dürfen.

Bitte geben Sie Ihrem Kind auch ein einfaches und gesundes Pausenbrot in die Schule mit. Bestehen Sie nicht darauf, dass Ihr Kind alle mitgegebenen Sachen aufisst, sondern dringen Sie darauf, dass es Übriggebliebenes wieder mit nach Hause bringt. So können Sie feststellen, ob es zu viel Pausenbrot war oder ob es dem Kind nicht schmeckt. Unsere Abfallkörbe quellen über. Helfen Sie bitte mit, Müll zu vermeiden. Verzichten Sie auf Glasflaschen, das Verletzungsrisiko ist groß. Es gibt sehr gute Behältnisse aus Plastik oder Metall.

 

17. Handynutzung

Mobiltelefone müssen während des Unterrichts ausgeschaltet bleiben, um eine Störung des Unterrichts zu vermeiden. Auch in den Pausen oder in unterrichtsfreier Zeit darf das Handy nicht zum Telefonieren, Spielen oder Fotografieren benutzt werden.

Bei Verstößen gilt Folgendes:

·         Benutzung im Unterricht: Abnahme des Gerätes durch die Lehrkraft

·         Benutzung in der Pause: Abnahme durch Aufsichtslehrer, Abgabe im Sekretariat

·         Aufnahmen (Bild, Ton, Video) im Schulgelände: Grober Verstoß, den Schülern ist bekannt, dass Aufnahmen verboten sind. Dieser Verstoß kann mit einem Verweis geahndet werden.

In allen genannten Fällen kann das einbehaltene Handy von den Eltern im Rektorat abgeholt werden.

In dringenden Fällen können Telefongespräche im Sekretariat in den Pausen geführt werden; außerdem besteht in diesen besonderen Fällen die Möglichkeit, sich an eine Lehrkraft zu wenden.

 

18. Einkauf im Schreibwarenladen vor der Schule bzw. Verlassen des Schulgeländes

Verlassen Kinder während der Pause oder in einer Freistunde unerlaubt das Schulgelände besteht auch für diese Kinder kein Versicherungsschutz. Dasselbe gilt auch für Mittagsbetreuungskinder während der Betreuungszeit.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Buskinder bei einem Einkauf im Schreibwarenladen gegenüber der Schule keinen Versicherungsschutz genießen. Sie befinden sich in diesem Fall nicht mehr auf dem Schulweg. Ein versicherungsrechtlich abgedeckter Ort ist nur das Schulgelände.


19. Beförderung der Kinder mit dem Schulbus

In diesem Schuljahr werden unsere Kinder durch die öffentliche Stadtlinie befördert und die Kinder aus Weinhof, Ludersheim und Grünsberg durch einen Bus von der Stadt Altdorf  gefahren. Falls Probleme auftauchen sollten, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid.

Bei Verlust der Fahrkarten besteht kein Anspruch auf Ersatz!


20. Halteverbot vor der Schule beachten

Der Bereich vor der Schule darf nicht durch parkende oder haltende Autos blockiert werden, besonders betrifft es die Zeit vor und nach dem Unterricht. Bei schlechtem Wetter ist ein Durchkommen der Schulbusse kaum mehr möglich. Die Verkehrszeichen weisen auf ein absolutes Halteverbot hin, es ist nicht einmal ein kurzes Anhalten gestattet! Auch die Polizei hat uns wiederholt darauf aufmerksam gemacht. Eine Kontrolle in verschiedenen Zeitabständen ist sehr wahrscheinlich. Da wir Ihnen ein Bußgeld ersparen möchten, bitten wir Sie dringend, entweder den Parkplatz der Schule oder den des ehemaligen Einkaufsmarktes zu benutzen. Die Kinder kommen auch so gefahrlos zum Unterricht.

Halteverbot

21. Auffällige Kleidung

Der morgendliche Weg zur Schule findet im Augenblick entweder in der Dämmerung oder im Dunkeln statt. Wir haben beobachtet, dass sehr viele Kinder dunkle Kleidung tragen, in der sie, gerade beim Überqueren der Straße, kaum gesehen werden. Bitte achten Sie in dieser Jahreszeit darauf, dass Ihr Kind schon frühzeitig vom Autofahrer erkannt wird. Dies wird durch helle Kleidung oder Reflektoren erreicht. Es geht uns um die Sicherheit der Kinder.

22. Scooter, Scate Boards, Roller Scates, Fahrräder

Wir möchten darauf hinweisen, dass mit den oben genannten Fortbewegungsmitteln nicht auf der Straße gefahren werden darf, benützt werden dürfen nur die Gehwege. Hier ist auf Fußgänger zu achten. Fahren in der Schule oder auf dem Schulgelände ist ebenfalls nicht erlaubt.

Scooter müssen bei den Fahrrädern im Pausenhof abgestellt werden, weil die Unfallgefahr im Schulhaus zu groß ist.

 

23.Sprechstundentermine

Falls Fragen oder Probleme in Bezug auf Unterricht oder Hausaufgaben Ihrer Kinder bestehen, bitten wir Sie, die Sprechstundentermine der Lehrkräfte wahrzunehmen. Terminvereinbarungen sind über das Sekretariat möglich. Sie können auch eine kurze Notiz ins Hausaufgabenheft Ihres Kindes schreiben bzw. die von der Lehrkraft ausgegebenen Formulare verwenden. Die Lehrkraft wird dann Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Gespräche mit der Lehrkraft vor dem Unterricht im oder vorm Klassenzimmer sind nicht möglich.


24. Unterrichtsausfall

Durch Krankheit von Lehrkräften und auch durch „Hitzefrei“ in den Sommermonaten Juni und Juli  kann es immer wieder einmal zu einem unvorhergesehenem Unterrichtsausfall kommen. In diesem Fall dürfen Schüler die Schule nur verlassen, wenn eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Damit die Telefonleitung der Schule in einem solchen Fall nicht blockiert ist, möchten wir von Ihnen wissen, ob Ihr Kind nach der 4. Stunde bei Unterrichtsausfall nach Hause gehen darf.

Falls Sie einverstanden sind, dass Ihr Kind ohne telefonische Ankündigung,  nach Hause gehen darf, bitten wir Sie, die Ihnen bereits ausgehändigte Einverständniserklärung auszufüllen und zu unterschreiben.

Schüler, die für die Mittagsbetreuung bzw. im Hort angemeldet sind, gehen bei obengenannten Gründen zur Betreuung und werden zum regulären Unterrichtsende nach Hause geschickt bzw. bleiben bis zur angegebenen Betreuungszeit.

Für Kinder, die nicht nach Hause können, besteht selbstverständlich eine Betreuungsmöglichkeit in der Schule.

Sollte uns keine Einverständniserklärung vorliegen, muss Ihr Kind bis zum regulären Unterrichtsende in der Schule bleiben.

25. Allgemeines

Aus erzieherischen Gründen dürfen Kinder, die etwas vergessen haben, nicht zu Hause anrufen. Ein Anruf bei Krankheit ist selbstverständlich möglich.

Beim Aufenthalt im Pausenhof oder bei Unterrichtsgängen kann es passieren, dass sich Ihre Kinder schmutzig machen. Bitte achten Sie auf praktische Kleidung.

Aus diversen Gründen ist es Schülern und Eltern nicht mehr möglich, nach 13.00 Uhr noch vergessene Sachen aus dem Klassenzimmer zu holen oder verlorene Gegenstände in der Schule zu suchen.

Fundsachen (Kleidung, Schuhe etc.), die vor den Ferien nicht abgeholt werden, entsorgt die Schule jeweils in den Ferien über die Altkleidersammlung!

Auf dem Schulgelände und im Schulhaus besteht absolutes Rauchverbot. Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Eltern oder andere Begleitpersonen werden gebeten, Ihre Kinder nicht mehr zum Klassenzimmer oder zu den Fachräumen zu begleiten. Die Kinder können das Schulhaus alleine um 7.45 Uhr betreten. Eltern und Großeltern, die ihre Kinder bzw. Enkel abholen, möchten bitte ebenso nach Unterrichtsschluss auf dem Pausenhof warten.

Die Anzahl der schulfremden Personen steigt ständig und eine Kontrolle, wer sich wo aufhält,  kann so nicht mehr gewährleistet werden. Diese Maßnahme dient zur Sicherheit Ihrer Kinder. Gespräche vor den Klassenzimmern stören außerdem den Unterrichtsablauf.

 

Peter Vogel

Rektor


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