Skipper-Haftung und Crew-Vertrag


Inhalt

YACHT-Mitsegelvereinbarung
mein Crewvertrag
Crewvertrag v. Windbeutel-Reisen
Crewvertrag v. Chartertrans
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YACHT - Mitsegelvereinbarung

Für den Segeltörn vom ........... bis zum .....................
auf der Segelyacht .................. mit Ausgangshafen ..............
bei dem die aufgeführten Personen Mitsegler sind:
1. ............ 2. .............. 3. .............

1. Chartervertrag

Der zwischen ......................................und
dem Vercharterer .....................................
geschlossene Chartervertrag vom ..............
ist Grundlage dieser Vereinbarung. Jeder Mitsegler hat eine Kopie dieses Chartervertrages erhalten und erkennt diesen an.

2. Törnkosten

Die Mitsegler tragen sämtliche Törnkosten gemeinsam zu gleichen Teilen. Dies sind insbesondere die Charterkosten und die Bordkasse (zur Bordkasse gehören Kosten für Verpflegung und Getränke an Bord, Kosten für Diesel, Hafgengelder, Gebühren usw.). Ferner sind dies aber auch Kosten, die sich aus der Nichterfüllung des Chartervertrages ergeben können, und etwaigen Kosten im Schadensfall, soweit dafür keine Versicherung eintritt oder ein Schaden nicht vorsätzlich von einem Mitsegler verursacht wurde. Die Charterkosten betragen ......... DM. Jeder Mitsegler verpflichtet sich, die auf ihn entfallende erste Rate von .......... DM bis zum .......... zu entrichten. Die übrigen Kosten werden bis zum ......... fällig. Bei Reiserücktritt eines Mitseglers, gleich aus welchem Grund, zahlt dieser seinen Anteil an den Charterkosten, soweit dafür nicht eine Reiserücktrittskostenversicherung eintritt oder die übrigen Mitsegler darauf ausdrücklich verzichten.

3. Schiffsführer

Verantwortlicher Schiffsführer ist .......................... Der Schiffsführer versichert, dass er die notwendigen Erfahrungen, Kenntnisse und Qualifikationen besitzt, um die Yacht unter Segel und Motor sicher zu führen. Er weist die Mitsegler in die Bedienung der Yacht ein und führt eine gründliche Sicherheitseinweisung durch.

4. Pflichten der Mitsegler

Jeder Mitsegler beachtet die Anweisungen des Schiffsführers und informiert ihn (bzw. den jeweiligen Wachführer) in unklaren Situationen. Jeder Mitsegler achtet selbst auf seine persönliche Sicherheit und trägt bei Bedarf Rettungsweste und Lifebelt.

5. Haftungsausschluss

Jeder Mitsegler fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf alle Ersatzansprüche für Personen- und Sachschäden gegen den Schiffsführer, die anderen Mitsegler und den Eigner, sofern dieser Mitsegler ist, wenn der Schaden durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Schäden von einer Haftpflichtversicherung getragen werden oder vorsätzlich verursacht wurden.

6. Gültigkeit der Vereinbarung

Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Vereinbarungs-Teile ncht beeinträchtigen. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen/undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll die Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Streitigkeiten beurteilen sich nach deutschem Recht.

Datum ................................
Unterschrift ........................................................................................
Unterschrift ........................................................................................

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Crewvertrag

Schiff

Segelyacht "............................................." (voraussichtlich)

Zeit

Der Segeltörn dauert ........ Wochen,
vom .................................. bis ..................................

Charakter

Dies ist ein team-orientierter Segeltörn mit sportlichem Charakter. Entscheidungen werden gemeinsam getroffen. Der Skipper ist Berater und Begleiter der Crew bei der Durchführung ihres Segeltörns. Nach aussen ist er im Sinne des internationalen Seerechts verantwortlicher Schiffsführer. Im Zweifelsfalle trifft er die Entscheidungen alleine.

Kosten

Der Törn kostet .... €/Koje. Diesen Betrag überweise ich bis .... auf Konto .... Für die Reise (Flug) bin ich selbst verantwortlich. Für die laufenden Kosten (Lebensmittel, Getränke, Landausflüge, Essen gehen, Gebühren, Betriebsmittel, evtl. Schäden etc.) richten wir eine gemeinsame Bordkasse ein. Der Skipper ist davon frei.

Pflichten

Ich bin Crewmitglied und nehme an einem team-orientierten Segeltörn mit sportlichem Charakter teil. Ich trage so viel wie möglich zum gemeinsamen Wohlbefinden und zum Gelingen des Törns bei. Ich verpflichte mich, alle notwendigen Aufgaben nach bestem Wissen selbständig und verantwortlich wahrzunehmen und die Weisungen des Skippers zu befolgen.

Haftung

Ich fahre auf eigene Gefahr und Risiko mit. Selbst verschuldete Schäden behebe ich sofort auf eigene Kosten, für alle andern hafte ich über die Bordkasse gemeinschaftlich. Ich verzichte auf jeglichen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Schiffsführer, sofern dieser einen Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Das Schiff ist durch den Eigner haftpflicht- und kasko-versichert. Die Kaution bezahle ich anteilig bei Törnbeginn.

Datum ................................
Unterschrift ........................................................................................
Unterschrift ........................................................................................

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Crewvertrag

(Windbeutel-Reisen)

zum Törn ............. vom ........ bis ........

Liebe Mitseglerinnen und Mitsegler

in diesem Schreiben, das Ihr bitte zu Beginn Eures Törns durchlest und unterschreibt, soll - als Spezifizierung der Reisebedingungen - auf eigene Risiken, die mit dem Segelsport zusammenhängen, aufmerksam gemacht und diese geregelt werden. Diese Punkte sind Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Sport und an dem gemeinsamen Leben auf einer Yacht.

1. Voraussetzungen der Crewmitglieder

Alle Teilnehmer erklären, dass sie eine gute Schwimmfähigkeit besitzen, für die Teilnahem an diesem Sport keine körperlich-medizinischen Bedenken vorliegenund gesundheitliche Einschränkungen/Besonderheiten vor Beginn des Törnsin der gesamten Crew bzw. dem Schiffsführer gegenüber angesprochen werden.

2. Eigenes Risiko

Die Teilnahme an diesem Sport und allen mit dem Törn zusammenhängenden Aktionen erfolgt auf eigenes Risiko. Alle MitseglerInnen werden vor dem Törn in in das allgemeine Verhalten an Bord und die Sicherheitsausrüstung eingewiesen. Jeder/jede ist für sich selbst verantwortlich und hat für seine/ihre Person die jeweils erforderlichen Sicherheitsmassnahmen zu treffen, z.B. Anlegen der Schwimmwesten, persönliche Sicherung an Deck und im Wasser.

3. Gemeinschaftliche Bordkasse der Mitsegler

Für aus dem Segeltörn resultierende Kosten für Verpflegung, Kraftstoff und andere laufende Geld- und Sachleistungen wird eine Bordkasse eingerichtet. Sie wird von den MitseglerInnen zu gleichen Teilen getragen. Wie es alter Seemannsbrauch ist, ist der Skipper an der Bordkasse nicht beteiligt.

4. Sorge und Haftung der Crew untereinander

Alle Mitglieder der Crew tragen für das Leben an Bord gemeinschaftlich Sorge. Die Teilnahme an einem Segeltörn ist ein Gruppensport, der die Aufmerksamkeit der/des einzelnen für seine/ihre MitseglerInnen verlangt. Bis auf die in Pkt. 8 genannten Fälle ist jegliche Haftung untereinander ausgeschlossen, soweit sich Schäden aufgrund der besonderen Situation an Bord der Segelyacht ereignen. Das gilt für Schäden an Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum.

5. Aufgaben und Haftung des Skippers

Der Skipper übernimmt ausschliesslich die Aufgabe der Schiffsführung entsprechend der gebotenen seemännischen Umsicht und die seefahrerische Betreuung der MitseglerInnen. An Bord ist seinen Anweisungen Folge zu leisten. Er leitet die sportlichen Aktivitäten der MitseglerInnen an und vermittelt seglerische Kenntnisse. Dementsprechend kann und soll der Skipper einzelne MitseglerInnen mit exakt eingegrenzten seemännischen Aufgaben betrauen. Aus diesem Verhaltendes Skippers allein kann keine grobe Fahrlässigkeit abgeleitet werden, soweit diese Aufgaben erklärt worden sind und den MitseglerInnen zugemutet werden können. Zu Beginn des Törns wird ein(e) MitseglerIn als ErsatzskipperIn bestimmt, der/die bei Ausfall des Skippers (Entscheidungsunfähigkeit oder ungewollte Abwesenheit von Bord) zwischenzeitlich seine Rechte und Pflichten übernimmt.

6. Sorge der Crew um die Yacht

Yacht ist von ............. bei einem anerkannten Vercharterer ausgewählt und vor jedem Törn von dem Skipper und einem Crewmitglied in zumutbarer Weise sorgfältig auf offensichtliche Mängel abgesucht worden. Gemäss dem Augenscheinist die Yacht in unbeschädigtem und dem geplanten Törn angemessenen Zustand. Dies betrifft besonders die seemännische und Sicherheits_Ausrüstung an Bord. Die gesamte Crew hat dafür Sorge zu tragen, dass die Yacht während des Törns in dem einwandfreien Zustand bleibt, bzw. bei Schäden sofort, aber spätestens vor Ende des Törns und vor Abgabe des Bootes in den ursrünglichen einwandfreien Zustand zurückversetzt wird. Nur so findet die nächste Crew die Yacht wieder einwandfrei vor.

7. Haftung für Schäden

Crew haftet als Nutzer der Yacht gemeinschaftlich für den Betrieb und das Bewohnen der Yacht (Yachtschäden, Drittschäden, Folgeschäden). Die Yacht ist seitens des Vercharterers landesüblich haftpflicht- und vollkaskoversichert, letzteres mit einem Selbstbehalt von ....... DM. Wie allgemein üblich ist von den Nutzern der Yacht eine Kaution in Höhe des Selbstbehalts zu hinterlegen. Die Kaution wird bei Rückgabe der vollständigen und unbeschädigten Yacht im Heimathafen nach T&oum;rnende zurückgezahltbzw. nach Klärung von Schäden abgerechnet. Soweit diese Kaution bei einer Langzeitcharter aus gründen zahlungstechnischer Vereinfachung vom Reiseveranstalter beim Vercharterer hinterlegt wurde, ist der Skipper berechtigt, zu Beginn des Törns oder zu jedem anderen Zeitpunkt die Kaution anteilig bei der Crew einzusammeln und bis zur endgültigen Klärung eines möglichen Schadens einzubehalten bzw, als Schadensersatz zu nutzen. Von dieser Haftungsregelung ausgenommen ist grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz (Pkt.8).

8. Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz

Die oben genannten Haftungsregelungen(der Crew untereinander, des Skippers, bei Yachtschäden, Dritt- und Folgeschäden) betreffen die alltäglichen Risiken des Segelsports und sind Voraussetzung für eine unbeschwerte Teilnahme an dem Sport. Die genannten Regelungen gelten nicht, soweit grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen. Für solche Schäden haftet der Verursacher persönlich.

9. Gültigkeit

Sollten teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die anderen Teile wirksam. Unwirksame Teile sollen gemäss dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung geregelt werden. Es wird innerhalb der Crew deutsches Recht vereinbart.

Mit meiner Unterschrift erkenne ich obigen Vertrag an und erkläre, an der Sicherheitseinweisung teilgenommen zu haben.

Datum ............................
Skipper ...........................
Ersatzskipper ...................
Unterschriften ..................

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Crewvertrag

(Chartertrans)

Zum Zwecke der gemeinsamen Durchführung eines Segeltörns im Segelrevier _____________________ vom ____________bis zum ___________schließen wir, die Unterzeichnenden, hiermit folgenden Crew-Vertrag ab:

1. Ich bestätige, daß mir der Inhalt und die Bedeutung des Chartervertrages bekannt sind, und daß jedes unter Punkt 8 genanntes Crew-Mitglied zu gleichen Teilen die aus dem Chartervertrag entstehenden Verpflichtungen eingeht. Die anteilige Chartergebühr beträgt für die gesamte Dauer des Törns pro Crew-Mitglied ______________(inkl. evtl. Steuern).

2. Ich verpflichte mich als Crew-Mitglied, alle aus dem gemeinsamen Segeltörn resultierenden Kosten, wie Kaution, Treibstoff (Diesel), Öl, Bordverpflegung und andere Geld- und Sachleistungen wie z.B. Hafen- und Liegeplatzgebühren, Kosten für Ein- und Ausklarierung etc. anteilig gemäß der Anzahl Crew-Mitglieder zu tragen. Das gleiche gilt für Folgekosten, die nach Beendigung des Törns für etwaige Beschädigungen am Schiff, Verluste usw. geleistet werden müssen.

3. Jedes Crew-Mitglied und der Schiffsführer nimmt auf eigenes Risiko an o.g. Segeltörn teil und ist voll und ganz für sich selbst verantwortlich; er hat für seine Person die jeweils erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, z.B. Anlegen der Lifebelts und / oder Schwimmweste, Sicherung seiner Person unter Deck, an Oberdeck, im Wasser, an Land usw., und wann und wo auch immer.

4. Ich erkläre hiermit ferner, daß die Crew-Mitglieder und der Schiffsführer jegliche gegenseitige Haftung für Schäden an Leib, Gesundheit oder Eigentum untereinander ausschließen. Dies gilt auch für alle evtl. Folgeschäden aus der Beteiligung an diesem Segeltörn und für die Rechtsnachfolger (Abschluß einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wird jedem Einzelnen empfohlen).

5. Die seemännischen Rechte und Pflichten des Skippers (Schiffsführers) werden von obigen Vereinbarungen nicht berührt.

6. Bei Nichtteilnahme an o.g. Törn durch irgendeinen Grund, egal welcher Art (auch höherer Gewalt), verpflichtet sich jedes nicht teilnehmende Crew-Mitglieder für die Charterkosten (siehe Punkt 1) und alle anderen im Punkt 2 genannten Kosten und Verpflichtungen aufzukommen, die anteilsmäßig auf ihn anfallen würden. Eine Reise-Rücktritts-Versicherung wird jedem Einzelnen dringend empfohlen.

7. Der Schiffsführer (Skipper) für diesen Törn ist:_________________________________
Als Co Skipper wird ________________________________ bestimmt.
Der Schiffsführer versichert daß er über die notwendigen Erfahrungen, Qualifikationen und Kenntnisse verfügt, um die Yacht sicher unter Segeln und Motor zu führen.

8. Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile nicht beeinträchtigen. Anstelle des unwirksamen oder auch undurchführbaren Teils soll die Vereinbarung so ausgelegt werden, daß sie dem beabsichtigten Sinn und Zweck möglichst nahe kommt.

9. Die Crew-Mitglieder (außer dem Unterzeichnenden und dem Skipper) sind:
____________________________________
____________________________________
...

10. Mit meiner Unterschrift bestätige ich den Inhalt des Crew-Vertrags zur Kenntnis genommen zu haben, und erkläre mich damit einverstanden.

Name, Vorname: ____________________________ geb. am____________________ Straße:_________________________ PLZ/Ort:______________________________ Telefon-Nr.:______________________ Paß-Numer: __________________________ Ort: _________________________ Datum: ______________________ Unterschrift: _______________________________________

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Kommentare

Ich weiss nicht, wie rechtlich abgesichert diese Vereinbarungen sind.

Fahrlässigkeit wird jeweils gemeinsam getragen

Vorsatz verantwortet selbstverständlich der Täter.

"grobe Fahrlässigkeit" kann nach deutschem Recht mit einer solchen Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden. Aber genau diese ist das Problem.
Wo doch heute von deutschen Gerichten immer mehr Skipperverhalten als grobfahrlässig bezeichnet wird (sogar wenn der Mitsegler sich vorsätzlich weigert, die Skipperanweisung zu befolgen und seinem Kind einen Lifebelt anzulegen - und damit m.E. der Vater der eigentliche Täter ist).

Problematisch scheint mir beim Windbeutel-Vertrag, wenn er erst bei Törnbeginn, also nach erfolgter Buchung der Reise, unterschrieben werden soll. Wieso soll ein Reisekunde zusätzliche Verpflichtungen (Haftung, Ersatzskipper) auf sich nehmen, wo er doch schon bezahlt hat und sich auf einen unbeschwerten Urlaub freut? Also: Crew-Vertrag immer als Bestandteil der Reise bereits bei der Buchung unterzeichnen lassen.

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Lösungen:

  1. Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein, gegenseitige Achtung - und (Rest-)Risiko.

  2. Sich gegen Schadenersatzforderungen aus grober Fahrlässigkeit mit einer Skipper-Haftpflicht-Versicherung absichern.

  3. In einer Einzelvereinbarung (kein vorformulierter Vertrag!) mit den Mitseglern die Haftung bei grober Fahrlässigkeit ausschliessen.

Selbstverständlich ist eine gründliche Sicherheitseinweisung und ein entsprechender Eintrag ins Logbuch. Vielleicht sollte man sich diese noch schriftlich bestätigen lassen...

Immer frage ich bei der ersten Crew-Besprechung auch, wer wie gut schwimmen kann, ob jemand ein gesundheitliches Problem hat oder Medikamente einnimmt und welche, und wer ggf. in Notfällen zu benachrichtigen sei.

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© Markus Bärlocher  Tel:  (+49)9155-1715

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