Unsere Satzung

Auszug aus der Satzung nach dem Stand vom 20. Oktober 1982

                           §  2      Zweck des Vereins

Der Verein hat den Zweck, die noch stehenden Baudenkmäler der Hersbrucker Altstadt zu erhalten und bei jeder Gelegenheit für die Erhaltung der kulturellen Werte der Altstadt einzutreten.

In diesem Sinne wird sich der Verein auch als Ansprechpartner für den Rat und die Verwaltung der Stadt Hersbruck zur Verfügung stellen.

Weiter wird er Bestrebungen zur Belebung und Attraktivitätssteigerung der Altstadt unterstützen, soweit diese der Erhaltung des historischen Charakters der Altstadt dienlich sind.

In dieser Absicht verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.


Nicht in der Satzung, aber in der JHV vom 15. Februar 2019 beschlossen:

Die Altstadtfreunde Hersbruck bemühen sich gemäß ihrer Satzung um die Erhaltung der Altstadt und ihrer Kulturgüter. Das ist ohne engagierte Beobachtung der Stadtentwicklung auch außerhalb der engen Grenzen der "Altstadt" aber nicht möglich. Dies wird an der innerstädtischen Infrastrukturentwicklung sichtbar.

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