Nein,
so geht es nicht – nach Meinung der Altstadtfreunde und des Runden
Tisches ‚Hersbrucks Zukunft mitgestalten‘. Erst abreißen und dann, nach
vollendeten Tatsachen, öffentlich beraten? Damit es nicht dazu
kommt, haben die Altstadtfreunde Unterschriften für einen Bürgerantrag
nach Artikel 18b der Gemeindeordnung gesammelt und diese im Rathaus
übergeben.
Dieser
Antrag verpflichtet die Stadtverwaltung, sich nach Prüfung der
Zulässigkeit innerhalb einer Frist von maximal drei Monaten noch einmal
intensiv mit dem Haus in der Mühlstraße zu befassen. Die Initiatoren
können sich beispielhaft folgende Nutzung des Gebäudes vorstellen:
- Als Archiv für das nahe gelegene Kunstmuseum
- Als jeweils befristetes Domizil für eine/n Künstler*in oder Stadtschreiber*in
- Als gemischte öffentliche und private Nutzung, in Verbindung mit einer Außentreppe und eventuell weitere Um- und Ausgestaltung
- Wie bisher als Wohnraum
Zum letzten Punkt
wird von der Stadtverwaltung immer nur eine angeblich marode
Bausubstanz angeführt, doch ist dies so lange nicht überzeugend, wie
das erstellte Gutachten nicht zugängig ist. Im Gespräch mit den
Altstadtfreunden erklärten sich Bürgermeister Ilg und der Leiter der
Verwaltung, Herr Wölfel, allerdings bereit, die Möglichkeit des
öffentlichen Zugangs zu prüfen. Andererseits unterstrich der
Bürgermeister, dass die Stadt das Haus ja ausdrücklich unter der
Zielsetzung erworben habe, es abzureißen, um so den Blick auf die
Stadtmauer freizulegen.
Wie
man es dreht und wendet: Es stehen sich zwei entgegengesetzte
Interessen gegenüber, einerseits der Erhalt des Hauses – andererseits
dessen Abriss. Der Bürgermeister sicherte nun den Altstadtfreunden zu,
dass Gestaltung des Geländes und Abriss des Hauses erst noch im
Bauausschuss behandelt werden und dass dies nicht vor Anfang Oktober
der Fall sein wird. Die Altstadtfreunde bleiben dran.