logo                                                                                       HZ v. 23.03.2020

Besuch der Ausstellung über Bodenschätzung in Amberg STA

Auf Anregung von Dieter Striegler besuchte noch im Februar eine kleine Gruppe von interessierten Hersbrucker Altstadtfreunden die Ausstellung im Staatsarchiv Amberg, die den doppeldeutigen Titel :" Grund und Boden -hoch geschätzt " trug. Vorstand Georg Hutzler hatte mit der Direktorin Frau Dr. Maria Rita Sagstetter einen Termin vereinbart und die Hersbrucker hatten das Glück, von ihr direkt durch die kleine Ausstellung mit ihren ca. 60 Exponaten geführt zu werden. Natürlich wußten bereits die Kelten, wo sich der Anbau lohnte und unsere Bauern kennen die Bonität ihrer Böden sehr wohl. Ob es Sand-, Lehm-, Ton- oder Moorböden sind, erkennt man auch als Laie. Daher hatten bereits die alten Kulturvölker im Orient Bodenvermessung und Bodenschätzung gekannt.
Auch in Deutschland war im Mittelalter die Einteilung in sogenannte Hufe (fränkisch Huben) bekannt. Eine Vollhufe diente dem Unterhalt einer damaligen Großfamilie. Diese waren aber unterschiedlich groß, da sie vom Personalstand des Bewirtschafters und von den natürlichen Ertragsvoraussetzungen abhingen. So spielte also eine Bodenschätzung eine wesentliche Rolle, um eine Familie ernähren zu können.
Doch in den 30iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde die Bodenschätzung auf wissenschaftliche Grundlage gestellt. Vor allem der Staat war daran interessiert, um eine gerechte Steuer erheben zu können. Schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts war ja in Bayern die Landesvermessung durchgeführt worden, die als Grundlage für die Grundsteuer diente. Sie war in Katasterkarten und Meßbüchern niedergelegt. Dem Bodenschätzungsgesetz von 1934 folgte 2008 das Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens. Dort heißt es in § 1 : Zweck der Bodenschätzung ist es, für die Besteuerung der landwirtschaftlichen nutzbaren Flächen des Bundesgebiets einheitliche Bewertungsgrundlagen zu schaffen. Die Bodenschätzung dient auch nichtsteuerlichen Zwecken, insbesondere der Agrarordnung, dem Bodenschutz und Bodeninformationssystem. Bereits im Reichsbewertungsgesetz von 1925 wurde die Ertragsfähigkeit eines Bodens mit einem Spitzenbetrieb in der Magdeburger Börde verglichen, der die Wertezahl 100 hatte. Neben der Bodenbestandsaufnahme wurde auch die Ertragsfähigkeit auf Grund der natürlichen Ertragsbedingungen wie Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse und Wasserverhältnisse festgestellt. Eine fest vorgegebene Bewertungsgrundlage ist die geologische Entstehung der Böden. Hier wird besonders zwischen Verwitterungs-, Diluvial-, Alluvial- undLößböden unterschieden. Freilich ist auch die verschiedene Korngröße von Bedeutung, die von feinstem Ton bis zu Kies reicht. Diese wird durch Fingerprobe und Sichtprüfung ermittelt. Die Böden werden in sieben Zustandsstufen eingeteilt. Sie werden auch nach den Merkmalen Bodenart, Zustandsstufe und Entstehung (Acker) bzw. Boden, Klima und Wasser (Grünland) in Klassen eingeteilt, für die Wertzahlen festgelegt sind.
Nach der vielen Theorie waren auch praktische Dinge zu sehen, wie Bodenproben, Messgeräte, und moderne Computereinrichtungen.Besonders interessant waren die ausgestellten Karten, die häufig bei Akten mit beiliegen. Die meisten waren aus der Oberpfalz. Eine Karte jedoch aus dem Gebiet der ehemaligen Oberpfalz, das heute zum Landkreis Nürnberger Land gehört, nämlich eine Karte aus dem 18. Jahrhundert von Neuhaus an der Pegnitz. Sie zeigt neben den umliegenden Mühlen Rothenbruck und Finstermühle auch dieArt der Bodennutzung in Wald, Wiese und Ackerland.

STA Amberg

Reichenschwand, 20.3.2020 Helmut Süß