Auf Anregung von Dieter Striegler
besuchte noch im Februar eine kleine Gruppe von interessierten
Hersbrucker Altstadtfreunden die Ausstellung im Staatsarchiv Amberg,
die den doppeldeutigen Titel :" Grund und Boden -hoch geschätzt " trug.
Vorstand Georg Hutzler hatte mit der Direktorin Frau Dr. Maria Rita
Sagstetter einen Termin vereinbart und die Hersbrucker hatten das
Glück, von ihr direkt durch die kleine Ausstellung mit ihren ca. 60
Exponaten geführt zu werden. Natürlich wußten bereits die Kelten, wo
sich der Anbau lohnte und unsere Bauern kennen die Bonität ihrer Böden
sehr wohl. Ob es Sand-, Lehm-, Ton- oder Moorböden sind, erkennt man
auch als Laie. Daher hatten bereits die alten Kulturvölker im Orient
Bodenvermessung und Bodenschätzung gekannt.
Auch in Deutschland war im
Mittelalter die Einteilung in sogenannte Hufe (fränkisch Huben)
bekannt. Eine Vollhufe diente dem Unterhalt einer damaligen
Großfamilie. Diese waren aber unterschiedlich groß, da sie vom
Personalstand des Bewirtschafters und von den natürlichen
Ertragsvoraussetzungen abhingen. So spielte also eine Bodenschätzung
eine wesentliche Rolle, um eine Familie ernähren zu können.
Doch in den 30iger Jahren des
vergangenen Jahrhunderts wurde die Bodenschätzung auf wissenschaftliche
Grundlage gestellt. Vor allem der Staat war daran interessiert, um eine
gerechte Steuer erheben zu können. Schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts
war ja in Bayern die Landesvermessung durchgeführt worden, die als
Grundlage für die Grundsteuer diente. Sie war in Katasterkarten und Meßbüchern
niedergelegt. Dem Bodenschätzungsgesetz von 1934 folgte 2008 das Gesetz
zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens. Dort heißt es in §
1 : Zweck der Bodenschätzung ist es, für die Besteuerung der
landwirtschaftlichen nutzbaren Flächen des Bundesgebiets einheitliche
Bewertungsgrundlagen zu schaffen. Die Bodenschätzung dient auch
nichtsteuerlichen Zwecken, insbesondere der Agrarordnung, dem
Bodenschutz und Bodeninformationssystem. Bereits im
Reichsbewertungsgesetz von 1925 wurde die Ertragsfähigkeit eines Bodens
mit einem Spitzenbetrieb in der Magdeburger Börde verglichen, der die
Wertezahl 100 hatte. Neben der Bodenbestandsaufnahme wurde auch die
Ertragsfähigkeit auf Grund der natürlichen Ertragsbedingungen wie
Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse und
Wasserverhältnisse festgestellt. Eine fest vorgegebene
Bewertungsgrundlage ist die geologische Entstehung der Böden. Hier wird
besonders zwischen Verwitterungs-, Diluvial-, Alluvial- undLößböden
unterschieden. Freilich ist auch die verschiedene Korngröße von
Bedeutung, die von feinstem Ton bis zu Kies reicht. Diese wird durch
Fingerprobe und Sichtprüfung ermittelt. Die Böden werden in sieben
Zustandsstufen eingeteilt. Sie werden auch nach den Merkmalen Bodenart,
Zustandsstufe und Entstehung (Acker) bzw. Boden, Klima und Wasser
(Grünland) in Klassen eingeteilt, für die Wertzahlen festgelegt sind.
Nach der vielen Theorie waren auch
praktische Dinge zu sehen, wie Bodenproben, Messgeräte, und moderne
Computereinrichtungen.Besonders interessant waren die ausgestellten
Karten, die häufig bei Akten mit beiliegen. Die meisten waren aus der
Oberpfalz. Eine Karte jedoch aus dem Gebiet der ehemaligen Oberpfalz,
das heute zum Landkreis Nürnberger Land gehört, nämlich eine Karte aus
dem 18. Jahrhundert von Neuhaus an der Pegnitz. Sie zeigt neben den
umliegenden Mühlen Rothenbruck und Finstermühle auch dieArt der
Bodennutzung in Wald, Wiese und Ackerland.
Reichenschwand, 20.3.2020 Helmut Süß