Unsere Wanderung "entlang der
Pegnitz" mit Hannes Wechsung fand hitzebedingt ihren vorzeitigen
Abschluss in Eschenbach. Dort machte uns unser Vorsitzender Georg
Hutzler - aufgewachsen in Eschenbach - auf eine Besonderheit an einem
älteren Bauernhaus aufmerksam.
Dort hängt etwa in Höhe des 1. Stocks das abgebildete gußeisene Schild.
Es zeigt die Odalrune, die im Germanischen "Erbbesitz, Stammgut"
bezeichnet, über dem Schriftzug "Erbhof".
Das Reichserbhofgesetz wurde 1933 von den Nationalsozialisten erlassen
und stellte bestimmte Bauernhöfe unter den besonderen Schutz dieses
Gesetzes. Diese Höfe sollten vor Überschuldung und Zersplitterung
im Erbgang bewahrt werden. Notwendig war dabei eine bestimmte
Hofgröße - die Bauern sollten sich autark versorgen können. Grund
und Boden eines Erbhofes sollte ewigen Bestandsschutz genießen, durften
weder verkauft noch mit Hypotheken belastet werden und nur ungeteilt an
den ältesten Sohn vererbt werden. Erst die starken Verluste an
männlichen Hoferben gegen Ende des II. Weltkrieges bewirkten ein
Umdenken ab 1943 konnte dann auch Frauen des Status einer Erbhofbäuerin
erhalten. Die Höfe wurden als eine Art Musterbetrieb im Sinne der
NS-Blut- und Bodenideologie gesehen, etwa 20 % der landwirtschaftlichen
Betriebe des Deutschen Reiches erhielten diese "Auszeichnung". Positiv
besetzt ist die Bezeichnung "Erbhof" in Südtirol, wo seit 1954 eine
Erbhofurkunde verliehen werden kann, wenn der Hof seit mindestens
200 Jahren von der gleichen Bauernfamilie bewirtschaftet wird.
Dieter Striegler