... unterwegs entdeckt

Erbhof

Unsere Wanderung "entlang der Pegnitz" mit Hannes Wechsung fand hitzebedingt ihren vorzeitigen Abschluss in Eschenbach. Dort machte uns unser Vorsitzender Georg Hutzler - aufgewachsen in Eschenbach - auf eine Besonderheit an einem älteren Bauernhaus aufmerksam.
Dort hängt etwa in Höhe des 1. Stocks das abgebildete gußeisene Schild. Es zeigt die Odalrune, die im Germanischen "Erbbesitz, Stammgut" bezeichnet, über dem Schriftzug "Erbhof".
Das Reichserbhofgesetz wurde 1933 von den Nationalsozialisten erlassen und stellte bestimmte Bauernhöfe unter den besonderen Schutz dieses Gesetzes. Diese Höfe sollten vor Überschuldung und Zersplitterung im Erbgang bewahrt werden. Notwendig war dabei eine bestimmte Hofgröße - die Bauern sollten sich autark versorgen können. Grund und Boden eines Erbhofes sollte ewigen Bestandsschutz genießen, durften weder verkauft noch mit Hypotheken belastet werden und nur ungeteilt an den ältesten Sohn vererbt werden. Erst die starken Verluste an männlichen Hoferben gegen Ende des II. Weltkrieges bewirkten ein Umdenken ab 1943 konnte dann auch Frauen des Status einer Erbhofbäuerin erhalten. Die Höfe wurden als eine Art Musterbetrieb im Sinne der NS-Blut- und Bodenideologie gesehen, etwa 20 % der landwirtschaftlichen Betriebe des Deutschen Reiches erhielten diese "Auszeichnung". Positiv besetzt ist die Bezeichnung "Erbhof" in Südtirol, wo seit 1954 eine Erbhofurkunde verliehen werden kann, wenn der Hof seit mindestens 200 Jahren von der gleichen Bauernfamilie bewirtschaftet wird.

Erbhof

Dieter Striegler