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Liebe Eltern,
zu Beginn
des neuen Schuljahres darf ich Ihnen wieder einige wichtige Informationen
übermitteln.
1.Klassenbildung
An unserer Schule werden im
Schuljahr 2009/2010 in 21 Regelklassen 536 Schülerinnen und Schüler von 37
Lehrkräften unterrichtet.
2. Unterrichtsangebot
Auch in diesem Schuljahr konnten
sich die Kinder der zweiten bis vierten Klassen wieder zusätzlich zum
Pflichtunterricht an mehreren Arbeitsgemeinschaften beteiligen. Allerdings
werden durch den Stundenplan und die Stundenzuweisung Grenzen gesetzt. Dadurch
ist es nur einer relativ geringen Anzahl von Schülern möglich
Arbeitsgemeinschaften zu belegen. Die Anmeldung verpflichtet zur
Teilnahme während des ganzen Schuljahres. Folgende Arbeitsgemeinschaften
werden in diesem Schuljahr angeboten:
Schulspiel, Schulchor/Instrumental, Computer, Theatermasken und
Kulissen, Filmnotizen und für einen Teil der 2. Klassen "Ernährung und Bewegung" .
Die Sportarbeitsgemeinschaften (Tennis (1. u. 2. Klasse), Volleyball,
Handball, Basketball) werden in
Zusammenarbeit mit den Vereinen angeboten.
3. Frühbetreuung
Für Kinder die morgens zu Hause
nicht beaufsichtigt werden können, besteht die Möglichkeit einer Frühbetreuung
ab 7.30 Uhr in der Schule. Hierzu ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
4. Mittagsbetreuung
Wie auch in den letzten Jahren,
wird auch in diesem Schuljahr wieder eine Mittagsbetreuung von der Stadt
Altdorf angeboten. Die Kinder werden Montag bis Donnerstag von 11.15 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitags bis
14.30 Uhr beaufsichtigt. Seit diesem Schuljahr wird an vier Tagen auch warmes
Mittagsessen angeboten. Es werden nur Kinder beaufsichtigt, die einen Vertrag
mit der Stadt Altdorf geschlossen haben. Eine Betreuung zur Überbrückung von
Freistunden vor Arbeitsgemeinschaften ist nur für Kinder möglich, die auch
angemeldet sind!
5. Schulberatung
Bei schulischen bzw. erziehlichen
Problemen steht Ihnen ein Beratungsdienst zur Verfügung. Ihm gehören an:
Frau Körndl Beratungslehrerin an
der GS Burgthann
09183/933020
Herr Körndl Schulpsychologe im
Lkr. Nürnberger Land Mo, Mi, Do 8.00 - 9.00 Uhr 09123/969435
Eine telefonische Voranmeldung ist
in allen Beratungsfällen unbedingt erforderlich.
Zusätzlich können Sie sich an die
Erziehungsberatungsstelle Treuturmgasse 2, 90518 Altdorf, (Tel.: 09187/1737)
wenden.
6. Freiwillige Wiederholung
Ein freiwilliges Wiederholen bzw.
Zurücktreten aus einer höheren Jahrgangsstufe ist nur bei einem starken
Leistungsabfall infolge langer Erkrankung, ernster Krisen im Elternhaus (z. B.
Scheidung, Todesfall) oder Ortswechsel (beispielsweise Zuzug aus einem anderen
Bundesland) möglich.
Ein freiwilliges Wiederholen bzw. Zurücktreten, um den
entsprechenden Notendurchschnitt zu erlangen, ist
grundsätzlich nicht statthaft.
7. Ferienordnung im Schuljahr 2009/2010
erster
Ferientag letzter
Ferientag
Herbstferien 02.11.2009
07.11.2009
Buß- und Bettag 18.11.2009
Weihnachtsferien 24.12.2009
05.01.2010
Fasching 15.02.1010
20.02.2010
Osterferien 29.03.2010
10.04.2010
Pfingstferien 25.05.2010
05.06.2010
Sommerferien 02.08.2010
13.09.2010
Aus gegebenem Anlass wird noch
einmal darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Freistellung vom Unterricht zu
Urlaubszwecken grundsätzlich nicht möglich ist und Verstöße geahndet werden
müssen.
8. Veranstaltungen
Donnerstag, 28.10.2009 19.30
- 21.00 Uhr Information
Schullaufbahn
Hauptschule,Realschule, Gymnasium
Donnerstag, 03.12.2009 19.00 - 21.00 Uhr 1. Elternsprechabend
Mittwoch, 20.01.2010 19.30
- 21.00 Uhr Informationsabend
für Schulanfänger
Donnerstag, 21.01.2010 19.30
- 21.00 Uhr Informationsabend
für Schulanfänger
Für diese beiden Abende erfolgt die Einladung über die verschiedenen
Kindergärten.
Freitag, 12.02.2010
Ausgabe
der Zwischenzeugnisse
für die 1.
- 3. Jahrgangsstufe
Dienstag, 21.04.2010
Anmeldung
und Unterrichtsspiel
Mittwoch, 22.04.2010
der
zukünftigen Schulkinder.
(Ausweichtermin 28.04.2010)
Die
Einladungen hierzu gehendirekt an
die Eltern.
Dienstag, 23.03.2010 19.00
- 21.00 Uhr 2.
Elternsprechabend
Samstag, 08.05.2010 9.00 - 12.30 Uhr Schulfest
An diesem
Tag besteht Schulpflicht, d.h. die Schüler müssen an diesem Tag anwesend
sein!
Unterrichtsfrei
ist dafür der Freitag, 14.05.2009 (Freitag nach Himmelfahrt)
Donnerstag, 15.07.2010 10.00
- 11.00 Uhr Schnuppertag
der
Vorschulkinder
Die Einladung für diese
Veranstaltung erhalten die verschiedenen Kindergärten gesondert.
Dienstag, 20.07.2010 und 19.00
Uhr
Schultheateraufführung
in der
Donnerstag, 22.07.2010
Stadthalle
Altdorf
9. Beurlaubung
In
dringenden Ausnahmefällen können Schüler auf schriftlichen Antrag der
Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Der Antrag ist mindestens drei Tage
vorher beim Sekretariat einzureichen.
Beurlaubungen zum Zwecke der Ferienverlängerung können nicht genehmigt
werden! Auch Beurlaubungen von Schülern auf Grund von Reiseterminen der
Erziehungsberechtigen aus dienstlichen Gründen kann ebenso nicht genehmigt
werden!
10. Fernbleiben vom Unterricht
Ist ein Schüler aus zwingenden
Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer verbindlichen schulischen
Veranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich, unter Angabe des Grundes, zu benachrichtigen.
Es muss vor 8 Uhr angerufen werden,
das Büro ist ab 7 Uhr besetzt, eine schriftliche Mitteilung kann aber auch
einem Nachbarskind mitgegeben werden. Es ist sehr wichtig, dass der Lehrer
weiß, wo die Kinder sind.
Sollte bis spätestens 8.15 Uhr
keine Entschuldigung vorliegen und wir Sie telefonisch nicht erreichen, sind wir gezwungen die Polizei zu verständigen.
Bei
einer Krankheitsdauer von mehr als 5 Tagen ist bei Wiederbesuch eine
schriftliche Bestätigung der Eltern beim Klassenlehrer vorzulegen.
Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der
Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attests
verlangen; wird dies nicht vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.
Ein
ärztliches Attest ist ebenfalls nötig für die ganze oder teilweise Befreiung
vom Sportunterricht.
Für den Notfall noch die
Privattelefonnummern der Schulleitung:
Rektor Peter Vogel: 09187/ 905995
Konrektor Kurt Kratochwill: 09187/
81 21
11. Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei Schulunfällen
Bitte teilen Sie dem erstbehandelnden Arzt unbedingt mit,
dass es sich um einen Schulunfall handelt, weil Sie sonst unter Umständen die
oft erheblichen Differenzbeträge zwischen Kosten und Erstattung selbst tragen
müssen. Teilen Sie aber bitte auch der Schule mit, wenn Sie wegen eines
Schulunfalls den Arzt aufgesucht haben, da diese dann eine Unfallmeldung
schreiben muss.
Besonderheiten bei Transport durch
Sanitäter:
Handelt es sich um einen
Schulunfall ist der Transport zum Arzt oder Krankenhaus kostenfrei. Bei
Erkrankungen (Kopfschmerzen, starkes Nasenbluten, Erbrechen u.a.) wird der
Transport zum Arzt kostenpflichtig.
12. Lausbefall
Leider sind auch in diesem
Schuljahr bereits wieder Läuse aufgetreten. Werden Läuse nicht sorgfältig und konsequent bekämpft, können
sie immer wieder auftauchen. Läuse sind kein Anzeichen mangelnder Sauberkeit,
die Kinder können sich den Befall an den verschiedensten Orten zuziehen.
Wichtig ist, dass bei den geringsten Anzeichen der Arzt aufgesucht
wird. Falls eines Ihrer Kinder von Läusen befallen ist, bitte auch
Geschwisterkinder mit untersuchen lassen. Bitte lesen und befolgen Sie die
Anweisungen der Merkblätter ganz genau.
Betroffene Kinder dürfen erst
wieder die Schule besuchen wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Sollte
ein Kind ohne Attest in die Schule zurückkehren, wird zu Hause angerufen und
der Schüler muss abgeholt werden.
13. Schonung der
Schulanlage und des Mobiliars
Die Stadt Altdorf hat viel Geld
aufgewendet, um die Toiletten im Schulhaus zu sanieren. Klassenzimmer wurden in
den letzten Jahren mit viel Zeit und Mühe von Eltern freundlich und angenehm
gestaltet. Teilweise wurde auch neues Mobiliar angeschafft. Bitte helfen Sie
mit, dass die Einrichtungen und das Schulhaus pfleglich behandelt werden.
Schüler, die mutwillig Mobiliar
beschädigen oder Wände beschädigen oder verschmieren, werden regresspflichtig
gemacht, d.h. die Eltern müssen für den Schaden aufkommen.
14. Pflege der Schulbücher
Die Ausleihe der Unterrichtsbücher
ist inzwischen wieder kostenlos. Trotzdem erfordert es einen besonders
sorgfältigen Umgang um eine langfristige Nutzung zu erreichen. Bitte achten Sie
darauf, dass Ihr Kind pfleglich mit den Büchern umgeht. Ein Schulbuch
muss an unserer Schule (auch an anderen Schulen) mindestens vier bis fünf
Schülerjahrgänge durchhalten, da sonst die Kosten ins unermessliche steigen.
Schulbücher sind teuer!
Beschädigungen oder Verlust der
Bücher verpflichten zum Kostenersatz. Die entstehenden Kosten richten sich nach
Alter und Vorbeschaffenheit des Buches.
In Ihrem eigenen Interesse weise
ich Sie darauf hin, die am Schuljahresanfang ausgegebenen Bücher auf eventuelle
Beschädigungen zu überprüfen und gegebenenfalls von der Lehrkraft im Buch
dokumentieren zu lassen. Spätere Reklamationen am Schulende können nicht
berücksichtigt werden.
15. Papiergeld
Die Erstellung von
unterrichtsbegleitenden Arbeitsblättern und Materialien ist aus dem Unterricht
nicht mehr wegzudenken. Diese Kopien verursachen natürlich Kosten. Die
Papierpreise sind im letzten Jahr stärker gestiegen. Um die immer weiter
steigenden Unkosten für Arbeitsblätter abzudecken, werden in diesem Schuljahr im
ersten und im zweiten Halbjahr 5,00 €
Kopiergeld eingesammelt. Teilweise wurde das Papiergeld bereits
durch die Lehrkräfte eingesammelt. Wir
hoffen auf Ihr Verständnis.
16. Frühstück und Pausenverpflegung
Das Frühstück ist eine der
wichtigsten Mahlzeiten des Tages, es fördert die Konzentration und gibt Energie
um den Vormittag fit und leistungsfähig zu bestehen. Achten Sie deshalb auf ein
abwechslungsreiches und gesundes Frühstück. Probieren Sie Kombinationen wie
Nuss-Nougat-Creme auf Vollkornbrot, Marmelade auf Knäckebrot usw. Auch Müsli
mit Milch/Joghurt oder Obstsalat sind eine gute Alternative. Kleine Essmuffel
kann man aus der Reserve locken, indem sie selber das Frühstück mitbestimmen
und zubereiten dürfen.
Bitte geben Sie Ihrem Kind auch
ein einfaches und gesundes Pausenbrot in die Schule mit. Bestehen Sie nicht
darauf, dass Ihr Kind alle mitgegebenen Sachen aufisst, sondern dringen Sie
darauf, dass es Übriggebliebenes wieder mit nach Hause bringt. So können Sie
feststellen, ob es zu viel Pausenbrot war oder ob es dem Kind nicht schmeckt.
Unsere Abfallkörbe quellen über. Helfen Sie bitte mit, Müll zu vermeiden. Verzichten Sie auf Glasflaschen, das
Verletzungsrisiko ist. Es gibt sehr gute Behältnisse aus Plastik oder Metall.
17. Handynutzung
Mobiltelefone
müssen während
des Unterrichts ausgeschaltet bleiben, um eine Störung des Unterrichts zu
vermeiden. Auch in den Pausen oder in unterrichtsfreier Zeit darf das
Handy nicht benutzt werden.
18. Beförderung der Kinder mit dem Schulbus
Auch in diesem Schuljahr werden
unsere Kinder durch die Stadtlinie befördert. Das hat den Vorteil, dass die
Kinder auch am Nachmittag ohne Mehrkosten von den Außenorten nach Altdorf
kommen können. Falls Probleme auftauchen sollten, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. Bei Verlust der Fahrkarten besteht kein Anspruch auf Ersatz!
19. Einkauf im Schreibwarenladen vor der Schule bzw. Verlassen des Schulgeländes
Verlassen Kinder während der Pause oder in
einer Freistunde unerlaubt das Schulgelände besteht auch für diese Kinder kein
Versicherungsschutz. Dasselbe gilt auch für Mittagsbetreuungskinder während der
Betreuungszeit.
Wir möchten Sie darauf hinweisen,
dass die Buskinder bei einem Einkauf im Schreibwarenladen gegenüber der Schule
keinen Versicherungsschutz genießen. Sie befinden sich in diesem Fall nicht
mehr auf dem Schulweg. Ein versicherungsrechtlich abgedeckter Ort ist nur das
Schulgelände.
20. Halteverbot vor der Schule beachten

Der Bereich vor der Schule wird
immer mehr von Autos überschwemmt, das betrifft die Zeit vor und nach dem
Unterricht. Vor allen Dingen bei schlechtem Wetter ist ein Durchkommen der
Schulbusse kaum mehr möglich. Die Verkehrszeichen weisen aber auf ein
absolutes Halteverbot hin, das heißt, dass nicht einmal ein
kurzes Anhalten gestattet ist. Auch die Polizei hat uns wiederholt
darauf aufmerksam gemacht. Eine Kontrolle in verschiedenen Zeitabständen ist
sehr wahrscheinlich. Da wir Ihnen ein
Bußgeld ersparen möchten, bitten wir Sie dringend, entweder den
Parkplatz der Schule oder den des ehemaligen Einkaufsmarktes zu benutzen.
Die Kinder kommen auch so gefahrlos zum Unterricht.
21. Auffällige Kleidung
Der morgendliche Weg zur Schule findet im
Augenblick entweder in der Dämmerung oder im Dunkeln statt. Wir haben
beobachtet, dass sehr viele Kinder dunkle Kleidung tragen, in der sie, gerade
beim Überqueren der Straße, kaum gesehen werden. Bitte achten Sie in dieser
Jahreszeit darauf, dass Ihr Kind schon frühzeitig vom Autofahrer erkannt wird.
Dies wird durch helle Kleidung oder Reflektoren erreicht. Es geht uns um die
Sicherheit der Kinder.
22. Scooter, Scate Boards, Roller Scates
Wir möchten darauf hinweisen, dass
mit den oben genannten Fortbewegungsmitteln nicht auf der Straße gefahren
werden darf, benützt werden dürfen nur die Gehwege. Hier ist auf Fußgänger zu
achten. Fahren in der Schule oder auf dem Schulgelände ist ebenfalls nicht
erlaubt.
Scooter müssen bei den Fahrrädern im
Pausenhof abgestellt werden, weil die Unfallgefahr im Schulhaus zu groß ist.
23. Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht findet wie
in den letzten Jahren im Schwimmbad Berg statt. Die Beförderung erfolgt mit dem
Bus. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind zu den Nachmittagsterminen
pünktlich an der Schule ist bzw. entschuldigen Sie Ihr Kind rechtzeitig. Aus
zeitlichen Gründen ist es nicht möglich, die Haare vollständig trocken zu
fönen. Im Herbst und Winter sollte Ihr Kind deshalb eine Strickmütze auf dem
Heimweg aufsetzen. Eine Kapuze ist nicht geeignet.
Wir möchten Sie noch darauf
hinweisen, dass eine Schwimmbrille nur für das Schwimmen an der
Wasseroberfläche geeignet ist. Eine Verwendung bei Tauchübungen kann zu
Schädigungen der Augen und des umliegenden Gewebes führen.
24.Sprechstundentermine
Falls Fragen oder Probleme in
Bezug auf Unterricht oder Hausaufgaben Ihrer Kinder bestehen, bitten wir Sie,
die Sprechstundentermine der Lehrkräfte wahrzunehmen. Terminvereinbarungen sind
über das Sekretariat möglich. Sie können auch eine kurze Notiz ins
Hausaufgabenheft Ihres Kindes schreiben bzw. die von der Lehrkraft ausgegebenen
Formulare verwenden. Die Lehrkraft wird dann Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Gespräche mit der Lehrkraft vor dem Unterricht im oder vorm Klassenzimmer sind
nicht möglich.
25. Allgemeines
Aus erzieherischen Gründen und weil unsere
Telefone zum Teil heiß gelaufen sind, dürfen Kinder, die etwas vergessen haben,
nicht mehr zu Hause anrufen. Ein Anruf bei Krankheit oder bei verändertem
Stundenplan ist selbstverständlich möglich.
Beim Aufenthalt im Pausenhof oder
bei Unterrichtsgängen kann es passieren, dass sich Ihre Kinder schmutzig
machen. Bitte achten Sie auf praktische
Kleidung.
Aus diversen Gründen ist es Schülern und Eltern nicht mehr möglich, nach
13.00 Uhr noch vergessene Sachen aus dem Klassenzimmer zu holen oder verlorene
Gegenstände in der Schule zu suchen.
Fundsachen (Kleidung, Schuhe etc.), die vor den Ferien nicht abgeholt
werden, entsorgt die Schule jeweils in den Ferien über die Altkleidersammlung.
Auf dem Schulgelände und im Schulhaus besteht absolutes Rauchverbot. Wir
bitten Sie, dies zu beachten.

Eltern oder andere Begleitpersonen werden gebeten, Ihre Kinder nicht
mehr zum Klassenzimmer oder zu den Fachräumen zu begleiten. Die Kinder können
das Schulhaus alleine um 7.45 Uhr betreten. Eltern und Großeltern, die
ihre Kinder bzw. Enkel abholen, möchten bitte ebenso nach Unterrichtsschluss
auf dem Pausenhof warten.
Die Anzahl der schulfremden Personen steigt ständig und eine Kontrolle,
wer sich wo aufhält, kann so nicht mehr
gewährleistet werden. Diese Maßnahme dient zur Sicherheit Ihrer Kinder.
Gespräche vor den Klassenzimmern stören außerdem den Unterrichtsablauf.
Peter Vogel
Rektor