| Berufsschule |
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| Allgemeines |
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| Abteilungen |
| An der Berufsschule Nürnberger Land werden Fachklassen in folgenden Fachabteilungen geführt: | |
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| An der Berufsschule Nürnberger Land werden im laufenden Schuljahr 2 BIJ-Klassen (Berufsintegrationsjahr) und eine Klasse BEJ-Wirtschaft und Verwaltung (Berufseinstiegsjahr) in kooperativer Form geführt, sowie eine BGJ-Klasse (Berufsgrundschuljahr) des Bereiches Hauswirtschaft. Ferner werden die Schreiner in der Jahrgangsstufe 10 im BGJ-Holztechnik in zwei Klassen an der Berufsschule Lauf unterrichtet. |
| Klassen |
| In den letzten Jahren zählte die Berufsschule Nürnberger Land meist um die 80 Klassen. Die Schülerzahlen verringern derzeit leicht, entsprechend den statistischen Erwartungen. Neben Teilzeitklassen mit einem oder zwei Unterrichtstagen in der Woche werden Blockklassen z.B. mit 12 Blockwochen im Schuljahr und auch Vollzeitklassen geführt. Die Berufsschule besuchen Schüler mit verschiedensten schulischen Vorbildungen. Neben Schulpflichtigen (siehe Schulpflicht), besuchen Berufsschulberechtigte und Umschüler den Unterricht in den Fachklassen. |
| Fachsprengel |
Die Schulleitung hilft, wenn möglich, bei notwendiger auswärtiger Unterbringung und steht Eltern und Betrieben für Auskünfte gerne zur Verfügung. |
| BGJ-Berufsgrundschuljahr |
Für folgende Berufsfelder und die genannten Berufe ist an der Berufsschule Nürnberger Land ein verpflichtendes Berufsgrundschuljahr eingeführt: a) Berufsfeld Holztechnik Ausbildungsberufe: Schreiner, Holzmechaniker, Modelltischler, Wagner, Böttcher, Bootsbauer. b) Ausbildungsberuf: Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter (Vgl. Abteilungseiten Hauswirtschaft) Das erfolgreich abgeschlossene Berufsgrundschuljahr wird als erstes Ausbildungsjahr auf die Berufsausbildung in dem Berufsfeld angerechnet, dem der Ausbildungsberuf zugeordnet ist. Wer das Berufsgrundschuljahr abgeschlosssen hat, besucht anschließend die Berufsschule im Teilzeitunterricht für die Dauer der Ausbildung. Wird ein Berufsgrundschuljahr abgeschlossen, so ist es die Aufgabe der Erziehungsberechtigten, für einen Ausbildungsplatz zur weiteren Berufsausbildung im Anschluss an das Berufsgrundschuljahr zu sorgen. Die Berufsschule vermittelt keine Ausbildungsplätze. Es wird empfohlen, dass die Erziehungsberechtigten, sich bereits vor Eintritt des Jugendlichen in das Berufsgrundschuljahr um eine Zusage eines Ausbildungsplatzes bemühen. Das zuständige Arbeitsamt (Berufsberatung) ist hierbei behilflich. Es berät auch wegen der Eignung des Jugendlichen für bestimmte Berufe. Zur Anmeldung: Anmeldung für 2012/13 ab 2. Mai 2012. Die Plätze in den den BGJ-Klassen sind durch die Anzahl der Arbeitsplätze begrenzt, deshalb ist eine frühzeitige Anmeldung ratsam. Diese kann frühestens am 2. Mai 2012 erfolgen. Bei minderjährigen Schülern ist es notwendig, dass ein Erziehungsberechtigter mit zur Anmeldung kommt. Abgegeben werden muss eine Kopie des Zwischenzeugnisses der 9. Jahrgangsstufe der Hauptschule bzw. eine Kopie eines entsprechenden Zeugnisses . Die Klassen des Berufsgrundschuljahres stehen Absolventen aller Schularten offen. Maßgebend für die Aufnahme ist, dass der Schüler seinen Wohnsitz im Landkreis Nürnberger Land hat, nicht der Standort des künftigen Ausbildungsbetriebes. |
| Jeweils im Juli findet für die Eltern zukünftiger Schüler der Vollzeitklassen ein Elternabend (siehe Termine in dieser Homepage) statt. | |
| Berufsvorbereitende Schuljahre |
Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis können ein berufsvorbereitendes Schuljahr besuchen. In einem Jahr Unterricht in einem Berufsfeld und einem betrieblichen Praktikum werden sie auf eine berufliche Tätigkeit oder eine Berufsausbildung vorbereitet. In eine BVJ-Klasse dürfen nur Jugendliche aufgenommen werden, die berufsschulpflichtig sind. Klassen des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) haben an 2 bzw. 3 Schultagen (Wechsel nach einem Halbjahr) an der Schule 16 bzw. 24 Stunden wöchentlichen Unterricht. An den restlichen 2 bzw. 3 Tagen ist ein Betriebspraktikum durchzuführen. Das BVJ und vor allem das Betriebspraktikum wird sozialpädagogisch betreut. für 2012/13 an unserer Schule geplante BVJ-Zweige:
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| Dieses Angebot kann sich von Schuljahr zu Schuljahr ändern, deshalb bitten wir um Rücksprache mit dem Sekretariat der Berufsschule, das gerne beratend hilft. | |
| Schüler, die eine BVJ-Klasse erfolgreich abschließen, sind nicht mehr berufsschulpflichtig, wenn sie keine Ausbildung beginnen. Unter bestimmten Bedingungen kann der erfolgreiche Abschluss einer BVJ-Klasse die Berechtigungen des Hauptschulabschlusses gewähren. Der erfolgreiche Abschluss einer BVJ-Klasse erhöht sicherlich die Aussichten von Jugendlichen auf einen Ausbildungsplatz. Eine Anrechnung auf die Ausbildungsdauer einer anschließenden Berufsausbildung erfolgt nicht. |
Die Plätze in den BVJ-Klassen sind teils durch die Anzahl der fachpraktischen Arbeitsplätze begrenzt, deshalb ist eine frühzeitige Anmeldung ratsam. Aufnahme in die BVJ-Ausbildung im Schuljahr 2012/13 Die Anmeldung ist ab 2. Mai 2012 durch einen Erziehungsberechtigten möglich: Mitzubringen sind:
Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt zunächst entsprechend der Plätze und unter Vorbehalt. Nach dreiwöchiger Probezeit wird endgültig entschieden. Jeweils im Juli findet für die Eltern zukünftiger Schüler ein Elternabend (siehe Termine) statt. |
| Lehrersprechstunden |
| Die wöchentl. Sprechstunde der Lehrer ist aus unterrichtsorganisatorischen Gründen (z.B. Einsatz im Blockunterricht) häufig nicht auf einen bestimmten Wochentag festgelegt. Das Sekretariat der Schule gibt Ihnen unter der Telefonnummer 09123 4018 gerne Auskunft. In dringenden Fällen erreichen Sie eine Lehrkraft am sichersten telefonisch in der Zeit von 10.10 Uhr bis 10.30 Uhr während der Vormittagspausen an allen Schultagen. |
| Elternabende |
| Der Elternsprechabend
findet gewöhnlich in den letzten Novemberwochen oder in
den ersten Dezemberwochen statt. Der genaue Termin ist
unter Termine veröffentlicht. Ein Merkblatt an die
Eltern wird allen noch nicht volljährigen
Schülern/innen in den Wochen vor dem Elternsprechabend
mitgegeben. Zusätzlich stehen die Lehrkräfte während des Schuljahres den Erziehungsberechtigten in der wöchentlichen Sprechstunde zur Verfügung. Termine für diese Gespräche vermittelt das Sekretariat der Schule. |
| Schulpflicht |
| Die Entscheidung, ob ein Schüler berufsschulpflichtig ist, muss auf jeden Fall im Einzelnen geprüft werden und ist nicht immer einfach. Deshalb stellen wir die wichtigsten Fälle mit Beispielen dar: | |
1. Jugendliche ohne Ausbildung und ohne mittleren Schulabschluss: Die Schulpflicht dauert 12 Schulbesuchsjahre. Beispiel: Peter besuchte 6 Jahre eine Grund- und Hauptschule und 5 Jahre eine Realschule und verließ diese ohne Abschluss. Peter bleibt noch ein Schuljahr berufsschulpflichtig. 2. Jugendliche mit Ausbildungsvertrag und ohne mittleren Bildungsabschluss: Diese bleiben bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig. Das Erreichen der Volljährigkeit hat bei der Bestimmung der Dauer der Schulpflicht keine Bedeutung. Beispiel: Hans hat einen qualifizierenden Hauptschulabschluss und beginnt im Alter von 15 Jahren seine Ausbildung. Er bleibt bis zum Ende seiner Ausbildung berufsschulpflichtig. Kündigt Hans seinen Ausbildungsvertrag, dann bleibt er nur dann berufsschulpflichtig, wenn er keine 12 Schulbesuchsjahre nachweisen kann. 3. Jugendliche mit Ausbildungsvertrag und einem mittleren Schulabschluss: Diese sind nur dann berufsschulpflichtig, wenn sie eine Berufsausbildung beginnen. Die Schulpflicht dauert bis zum Ende Ausbildung. Beispiel: Inge besuchte eine Wirtschaftsschule und erwarb dort den mittleren Schulabschluss. Mit 17 Jahren beginnt sie eine Ausbildung zur Bürokauffrau. Sie bleibt bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig. Sollte Inge die Ausbildung abbrechen, so ist sie ab diesem Zeitpunkt von der Schulpflicht befreit. Bei Aufnahme einer neuen Ausbildung lebt die Berufsschulpflicht wieder auf. 4. Jugendliche mit erfolgreich abgeschlossenem BGJ oder BVJ: Diese Jugendlichen sind von Berufsschulpflicht befreit, wenn sie keine Ausbildung aufnehmen. Mit Aufnahme einer Ausbildung werden sie bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig. Beipiel: Helga hat das BVJ-Hauswirtschaft erfolgreich abgeschlossen. Ihr wird anschließend eine Arbeitsstelle als Küchenhilfe in einem Heim angeboten. Helga meint sie verdient gut und die Arbeit gefällt ihr. Helga muss nicht mehr in die Berufsschule. Nach einem halben Jahr wird ihr in diesem Heim eine Ausbildungsstelle angeboten. Nun ist Helga wieder berufsschulpfichtig. 5. Abiturienten und Absolventen von Fachoberschulen. Schüler mit dieser Vorbildung sind berufsschulberechtigt und dürfen sich an der Berufsschule anmelden, wenn Sie eine Ausbildung beginnen. Beispiel: Gerhard hat sein Abi in der Tasche. Er würde gerne Innenarchitektur studieren. Er ist sich aber noch nicht sicher und möchte zudem erst einmal praktische und theoretische Grundfähigkeiten des Schreinerhandwerks erwerben. Er meldet sich deshalb an der Berufsschule für das BGJ Holztechnik an. 6. Umschüler: Umschüler haben einen Umschulungsvertrag abgeschlossen, der meistens über 2 Jahre läuft. Sie sind berufsschulberechtigt und dürfen an einer Berufsschule das nötige fachliche Wissen erwerben. In Absprache mit Betrieb und Schüler legt die Berufsschule fest, in welche Jahrgangsstufe die Einschulung erfolgt. Beispiel: Frau Weber kann nach einigen Jahren der Kindererziehung in ihrem erlernten Beruf als Gärtnerin nicht mehr arbeiten. Sie erhält einen Umschulungsvertrag zur Großhandelskauffrau. Da sie früher an einer Wirtschaftsschule bereits wirtschaftliche Grundkenntnisse erworben hat, besucht sie sofort die 11. Jahrgangsstufe für Groß- und Außenhandel. |
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Diese Beispiele beschreiben die wichtigsten Fälle der Berufsschulpflicht. Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne die Schulleitung. |
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| ©Staatliche Berufsschule Nürnberger
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