| Schulabschlüsse | ||
| Abschlusszeugnis | ||
Schüler, die die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten ein Abschlusszeugnis der Berufsschule. Das Abschlusszeugnis enthält die Noten in den einzelnen Fächern und die Zuerkennung des erfolgreichen Berufsschulabschlusses. Mit dem Abschlusszeugnis werden gegebenenfalls der Mittlere Schulabschluss oder der Hauptschulabschluss zuerkannt. Das Abschlusszeugnis enthält eine Durchschnittsnote (auf zwei Dezimalstellen). Die Durchschnittsnote wird aus den Noten der Pflichtfächer mit Ausnahme des Fachs Sport berechnet; Fächer, die vor der letzten Jahrgangsstufe abgeschlossen wurden, werden in die Berechnung einbezogen. |
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| Hauptschulabschluss | ||
Die Zuerkennung der Berechtigungen des Hauptschulabschlusses ist für alle Schüler interessant, die diesen Abschluss noch nicht besitzen, also auch für ehemalige Realschüler und Gymnasiasten, die vor dem Erreichen des mittleren Schulabschlusses ihre Schulen verließen, um eine Ausbildung zu beginnen. Voraussetzung:
Zuerkennung Der Hauptschulabschluss wird nur dann in das Abschlusszeugnis der Berufsschule aufgenommen, wenn der Schüler einen entsprechenden Antrag stellt. Der Hauptschulabschluss kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in Klassen des Berufsgrundschuljahres (BGJ) oder in Klassen des Berufsvorbereitungsjahres (BEJ, BIJ und BVJ) erworben werden. Voraussetzung: Erfolgreicher BVJ/BEJ/BIJ/BGJ-Abschluss und in allen Fächern muss mindestens die Note 4 erreicht werden. Notenausgleich kann gewährt werden, wenn in nicht mehr als einem Fach eine schlechtere Note als 4 erzielt wurde und in mindestens zwei Fächern die Note 3 erreicht wurde. (Vergleiche BSO) |
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| Mittlerer Schulabschluss | ||
Dieser Abschluss wird von der Berufsschule von Amts wegen im Abschlusszeugnis eingetragen, wenn der Schüler noch keinen gleichwertigen Abschluss hat und folgende Voraussetzungen erfüllt sind: neu: Notendurchschnitt 3,00 statt 2,50 Geändert im Juli 2011(rückwirkend für das Schuljahr 2010/11). Die Berufsschule Nürnberger Land wird im Monat September alle ausgegebenen Abschlusszeugnisse überprüfen und betroffene Schüler verständigen. |
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neu seit 1. August 2011:
Notendurchschnitt 3,00 statt 2,50 Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,00 in allen Pflichtfächern mit Ausnahme von Sport. |
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Die Verleihung des mittleren Schulabschlusses erfolgt in Verbindung mit dem Nachweis einer erfolgreichen Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. | |
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Nachweis der Note befriedigend oder besser in Englisch | |
| Der Nachweis mindestens
befriedigender Kenntnisse in einer anderen modernen
Fremdsprache als Englisch kann in Fällen besonderer
Härte vom Staatsministerium oder der von ihm
beauftragten Schulaufsichtsbehörde genehmigt werden. Schüler, die bereits einen mittleren Schulabschluss erreicht haben, können sich diesen nochmals in das Abschlusszeugnis der BS eintragen lassen, wenn die obigen Bedingungen erfüllt sind und ein schriftlicher Antrag des Schülers vorliegt. |
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Entlassungszeugnis |
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| Schüler,
die die Berufsschule ohne Erfolg abgeschlossen haben,
erhalten ein Entlassungszeugnis. Im Entlassungszeugnis sind die Noten in den einzelnen Fächern angegeben. Das Entlassungszeugnis enthält den Vermerk, dass der/die Schülerin die Berufsschulpflicht erfüllt hat. |
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Bescheinigungen |
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Eine Bescheinigung wird ausgegeben, wenn ein/e Schüler/in während des Schuljahres die Berufsschule verlässt und nicht mehr berufsschulpflichtig ist. Beispiele: Ein Abiturient (berufsschulberechtigt) tritt aus der Berufsschule aus, um ein Studium zu beginnen. oder Ein Auszubildender löst seinen Ausbildungsvertrag und ist nach 12 Schulbesuchsjahren nicht mehr berufsschulpflichtig. Die Bescheinigung enthält Zeitangaben über den bisherigen Schulbesuch -soweit möglich- Noten (Leistungsstand zum Zeitpunkt des Austritts) und bestätigt die Erfüllung der Berufsschulpflicht. |
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| Quabi = Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss | ||
Dieser Abschluss wird ausschließlich von der Hauptschule verliehen. (Ausnahme: Altfälle) Voraussetzungen:
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| ©Staatliche Berufsschule Nürnberger
Land, Lauf a.d.Pegnitz 1998 - 2012 Alle Rechte vorbehalten, letzte Änderung: 03.02.12 |
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