Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe
       
   
       
 

Reinhard Knörl, OStD

Sprechstunden nach Vereinbarung mit dem Sekretariat

 
       
     
 

Der Staatlichen Berufsschule Nürnberger Land in Lauf a.d.Pegnitz ist eine einjährige Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe angegliedert. Im Schuljahr 2011/12 wird eine BFS-Klasse mit ca. 18 Schülern geführt. Dieser Schultyp ist regional übergreifend für Mittelfranken nur in Lauf eingerichtet. Die Berufsfachschule vermittelt eine qualifizierte fachbezogene Ausbildung im Hotel- und Gastgewerbe. Die rein schulische Vollzeitausbildung dauert ein Jahr und schließt mit einer schulinternen Prüfung ab.

Das Angebot richtet sich an Jugendliche, die den Wunsch haben, einen Ausbildungsberuf in einem Hotel, einem Restaurant oder in einem sonstigen Gaststättenbetrieb zu erlernen.

Die Schüler lernen die gesamte Bandbreite der gastronomischen Berufe kennen. Der Unterricht umfasst wesentliche Bereiche der Gastronomie in Theorie und Praxis und vermittelt grundlegende fachbezogene kaufmännische Qualifikationen. Unterrichtsschwerpunkte sind der Umgang mit dem Gast, Arbeiten am Tisch des Gastes, Nahrungszubereitung sowie die EDV in der Gastronomie. Besonderes Gewicht liegt auf einem fachbezogenen Fremdsprachenunterricht. Außerdem sind Betriebswirtschaftslehre und Warenwirtschaft wesentliche Elemente des fachbezogenen kaufmännischen Lernbereiches.

Der erfolgreiche Besuch der einjährigen Berufsfachschule kann als erstes Lehrjahr auf eine anschließende Ausbildung in der Gastronomie angerechnet werden. Wer nach dem erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule in das Berufsleben übertritt und keine Berufsausbildung eingeht, ist nicht mehr berufsschulpflichtig.

Das Bildungsangebot der Berufsfachschule richtet sich vor allem an Hauptschulabsolventen, aber auch an interessierte Schülerinnen und Schüler anderer Schularten. Voraussetzung für die Aufnahme ist mindestens der erfolgreiche Hauptschulabschluss.

 
       
     
  Alle Jugendlichen, die mindestens die Hauptschule erfolgreich beendet und den Wunsch haben, einen der folgenden Berufe in einem Hotel, einem Sanatorium, einem Restaurant oder in einem sonstigen Gaststättenbetrieb zu erlernen:  
 
   
 
  • Köchin/ Koch
 
  • Hotelfachfrau/-mann
 
  • Restaurantfachfrau/-mann
 
  • Fachfrau/-mann in der Systemgastronomie
 
  • Fachkraft im Gastgewerbe
   

Weitere Informationen finden Sie im BERUFEnet des Arbeitsamtes.

 

In Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt und den örtlichen Betrieben hilft die Berufsfachschule bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.

 
     
 

   
 
  • Die Schüler lernen die gesamte Bandbreite der vier gastronomischen Berufe kennen, um sich im Laufe des Schuljahres für einen dieser Berufe entscheiden zu können.

  • Erfahrene Lehrkräfte vermitteln schülerbezogen und praxisorientiert die notwendigen Grundfertigkeiten und -kenntnisse.

  • Der Besuch der BFS kann als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden - die Auswbildungszeit verlängert sich dadurch nicht.

  • Der Einstieg in den Beruf ist "sanfter", weil Sachzwänge und Probleme des betrieblichen Ablaufes fehlen. So führt die BFS ohne Überforderung an die Bedingungen des Berufsleben heran. Durch die erworbenen Kenntnisse ist der betriebliche Einstieg dann leichter und erfolgreicher.

  • Nach dem Besuch der BFS haben die Jugendlichen auf dem Ausbildungsmarkt bessere Chancen.

  • Die Erfahrung zeigt, dass Jugendliche, die eine BFS besucht haben, seltener die Ausbildung abbrechen.

  • Die BFS bildet eine ideale Basis für spätere Fortbildungen zur Führungskraft im Gastgewerbe.

  • Es besteht eine grundsätzliche Förderungsfähigkeit nach den Bafög-Richtlinien bei notwendiger auswärtiger Unterbringung.

 
       
     
 
 
  • Es entstehen keine Schulkosten.
 
 
  • Schulbücher werden weitgehend von der BFS gestellt.
 
 
  • Selbst bezahlen müssen die Schüler:
 
 

Materialkosten (ca. 2 € je Kochtag) für hergestellte und verzehrte Gerichte

 

Papiergeld (Fotokopien)

berufstypische Arbeitskleidung ->Abbildung der Kleidung

     
     
 
     
  Std.  
  Allgemeinbildende Fächer Religion oder Ethik 1  
  Deutsch 2  
  Sozialkunde 2  
  Sport 2  
  Fachtheoretische Fächer Ernährungslehre 3  
  Getränkekunde 1  
  Französisch 1  
  Betriebswirtschaft 3  
  Englisch 2  
  Fachpraktische Fächer Speisenzubereitung 11  
  Restaurant - Service 6  
  Büroorganisation 2  
  Housekeeping 1  
  Summe: 37  
         
     
  Die Probezeit an der Berufsfachschule dauert 3 Monate. Vor Abschluss der Probezeit findet ein Elternabend statt. Zum Halbjahr wird ein Zwischenzeugnis und zum Schuljahresende ein Jahreszeugnis, das den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule bestätigt, ausgegeben.  
     
 

Vor Beginn des Schuljahres 2012/13 findet ein Informationsabend für alle Erziehungsberechtigten und zukünftige Schüler statt. Wenn Erziehungsberechtigte an diesem Abend nicht teilnehmen können, ist die Berufsfachschule auf jeden Fall zu verständigen.

Termin des Informationsabends: 24. Juli 2012, 18.00 Uhr

Ort: Berufsschule Nürnberger Land, Lauf a.d.Pegnitz

 
       
     
 

Der Anmeldung erfolgt im Sekretariat der Staatlichen Berufsschule Nürnberger Land, Lauf a.d.P.

Anmeldungen für 2012/13: ab 2. Mai 2012

Bei der Anmeldung minderjähriger Schüler soll ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Mitzubringen ist das Zwischenzeugnis (Fotokopie) z.B. der Hauptschule bzw. der Realschule bzw. das letzte ausgegebene Schulzeugnis. Ferner eine Kurzbewerbung, ein Lebenslauf und ein Passbild.

Es werden nur Schüler zugelassen, die mindestens den erfolgreichen Hauptschulabschluss erworben haben.

Die Anzahl der Arbeitsplätze für den praktischen Unterricht ist begrenzt, deshalb sichert nur eine frühzeitige Anmeldung die Aufnahme in die Berufsfachschule.

Anmeldezeiten:

Montag - Donnerstag   8.00 - 12.00 Uhr
    13.30 - 16.00 Uhr
Freitag   8.00 - 14.00 Uhr
         
Ferienöffnungszeiten:      
Montag - Freitag   8.00 - 12.00 Uhr
 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

 
 
         
    Staatliche Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe  
    Tel.: 09123 4018  
    Fax: 09123 4019  
         
 
       

 

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Alle Rechte vorbehalten, letzte Änderung: 02.05.12