BÜRGERENTSCHEID
am 28.April 1996
"Dauerhafte Vorhaltung der Fachrichtung Geburtshilfe am Kreiskrankenhaus ALTDORF"
Der Landkreis Nürnberger Land betreibt derzeit vier KREISKRANKENHÄUSER mit insgesamt 462 Planbetten an den Standorten Lauf, Hersbruck, Altdorf und Schnaittach.
Zum 01.Januar 1996 wurden die Kreiskrankenhäuser in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt. Gleichzeitig wurde die Nürnberger Firma proCura, Gesellschaft für Unternehmensberatung und Management im Krankenhaus mbH, durch einen Managementvertrag mit der Geschäftsführung beauftragt und die Herren Thiel und Wimber wurden zu Geschäftsführern berufen.
Eine der ersten und wichtigsten Aufgaben der Geschäftsführung war es, ein KONZEPT über den künftigen Bettenbedarf, die Entwicklung der Krankenhäuser und ihrer medizinischen Struktur zu erarbeiten.
Dieses Konzept vom März 1995 das in Anlehnung an ein Gutachten der Firma Dr.Rödl & Partner aus dem Jahr 1994 erstellt wurde- sieht im wesentlichen vor:
KREISKRANKENHAUS ALTDORF
KREISKRANKENHAUS HERSBRUCK
KREISKRANKENHAUS LAUF
KREISKRANKENHAUS SCHNAITTACH
* unverändert 50 internistische Betten
Dieses Konzept wurde am 04.04.1995 im Aufsichtsrat der Krankenhaus Nürnberger Land GmbH, am 15.05.1995 im Krankenhausausschuß und Kreisausschuß sowie am 24.05.1995 im Kreistag des Landkreises Nürnberger Land beraten und beschlossen.
Der KRANKENHAUSPLANUNGSAUSSCHUSS (Bayer.Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit) hat dieses Konzept also auch Schließung der Geburtshilfestation am Kreiskrankenhaus Altdorf- im Juli 1995 grundsätzlich befürwortet. Nicht genehmigt wurde die Aufnahme der vier Krankenhäuser als ein Krankenhaus in den Krankenhausplan und die einheitliche Zuordnung zur Versorgungsstufe II.
Nach erneuter Billigung durch den Aufsichtsrat wurde dieses Konzept am 27.09.1995 vom Kreistag nochmals beschlossen.
Mit Wirkung vom 01.Januar 1996 wurde die Teilfachrichtung GEBURTSHILFE aus dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern gestrichen und zum gleichen Zeitpunkt der Betrieb der GEBURTSHILFE am Krankenhaus ALTDORF eingestellt !
LANDKREISBÜRGER, die mit diesen Entscheidungen nicht einverstanden waren, haben am 08.Dezember 1995 ein BÜRGERBEGEHREN eingereicht.
Der KREISTAG hat dieses BÜRGERBEGEHREN für zulässig erklärt, gleichzeitig jedoch die Bevölkerung gebeten, dieses BÜRGERBEGEHREN abzulehnen.
Am Sonntag, 28.April 1996 kam es dann zum BÜRGERENTSCHEID !
ERGEBNIS:
52,40 % der abstimmenden Bevölkerung sprach sich für die Beibehaltung der GEBURTSHILFE ALTDORF aus !!!
Die Bürger der Gemeinde WINKELHAID sprachen sich mit 95,6% für die Erhaltung der Geburtshilfe aus (= bestes Ergebnis im Landkreis PRO GEBURTSHILFE ALTDORF); weitere Ergebnisse:
Altdorf = 93,7 %
Burgthann = 86,3 %
Feucht = 83,0 %
Leinburg = 56,5 %
Schwarzenbruck = 86,0 %
Gemeinden, die sich für die Schließung der Geburtshilfe Altdorf aussprachen, waren u.a.:
Lauf = 85,8 %
Neunkirchen = 94,8 %
Ottensoos = 84,7 %
Röthenbach/Peg. = 78,0 %
Rückersdorf = 85,8 %
Schnaittach = 96,9 %
Simmelsdorf = 94,0 %
Mit diesem BÜRGERENTSCHEID wurden sämtliche BESCHLÜSSE des Kreistages (=Schließung der GEBURTSHILFE ALTDORF) aufgehoben. Der Status quo (=Erhalt der Geburtshilfe) sollte also beibehalten bleiben !
Unmittelbar nach dem Bürgerentscheid wurde die Krankenhaus Nürnberger Land gGmbH von Herrn Landrat Helmut Reich als Gesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt, dem BÜRGERBEGEHREN zu entsprechen und den ANTRAG AUF AUFNAHME DER FRAUENHEIL- KUNDE UND GEBURTSHILFE BEIM KREISKRANKENHAUS ALTDORF zu stellen.
Dieser ANTRAG wurde am 02.05.1996 an das Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit, München, ordnungsgemäß gestellt.
Mit Schreiben des Bayer.Staatsministeriums vom 13.09.1996 mit dem Ergebnis der Sitzung des Bayer.Krankenhausplanungsausschusses vom 26.Juli 1996 wurde der ANTRAG auf ERHALT DER GEBURTSHILFE abgelehnt.
Gegen diesen ablehnenden Bescheid des Staatsministeriums hätte der KREISTAG bzw. der LANDRAT KLAGE beim Verwaltungsgericht Ansbach erheben müssen, da ja entsprechend dem BÜRGERENTSCHEID die Geburtshilfe Altdorf aufrechterhalten bleiben sollte !!!
Die KLAGEERHEBUNG hat der Kreistag mehrheitlich abgelehnt !!!
KREISRAT und 1.BÜRGERMEISTER Dr. Dietmar TRAUTMANN hat daraufhin am 13.10.96
K L A G E
beim VERWALTUNGSGERICHT ANSBACH erhoben.
Dr. Trautmanns KLAGEBEGRÜNDUNG lautet wie folgt:
"KLAGE gegen den BESCHEID des Bayer.Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit vom 13.09.1996 (Az: VIII 3/9030 - 57403/5/96)
KREISKRANKENHAUS ALTDORF b. Nürnberg - ANTRAG auf AUFNAHME DER FACHRICHTUNG GYNÄKOLOGIE UND GEBURTSHILFE IN DEN KRANKENHAUSPLAN DES FREISTAATES BAYERN
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Mitglied des Kreistages Nürnberger Land und als Erster Bürgermeister der Gemeinde Winkelhaid, Landkreis Nürnberger Land, erhebe ich gegen den Bescheid des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit vom 13.09.1996 (Az: VIII 3/9030 57403/5/96) form- und fristgerecht
K L A G E
Es wird folgender ANTRAG gestellt:
AUFHEBUNG des Bescheides des Bayer.Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit vom 13.09.1996 (Beklagter: Freistaat Bayern).
Der Landkreis Nürnberger Land, vertreten durch den Kreistag, ist einziger Gesellschafter der gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft mit beschränkter Haftung Nürnberger Land.
Der Landkreis wird durch Herrn Landrat Helmut Reich in der Gesellschafterversammlung vertreten.
Herr Landrat Helmut Reich ist als gesetzlicher Vertreter des Gesellschafters auch Vorsitzender des Aufsichtsrates der gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft mit beschränkter Haftung Nürnberger Land.
Herr Landrat Helmut Reich hat als Vorsitzender des Aufsichtsrates dem Kreistag Nürnberger Land in seiner Sitzung am 30.09.1996 folgenden empfehlenden Beschluß des Aufsichtsrates vorgelegt:
"Der Aufsichtsrat nimmt den Bescheid des StMAS vom 13.09.1996 zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Kreistag, gegen den Bescheid keine Rechtsmittel einzulegen."
Die Mehrheit des Kreistages kam dem empfehlenden Beschluß des Aufsichtsrates nach und stimmte mehrheitlich gegen das Einlegen eines Rechtsmittels gegenüber dem Bescheid des Bayer.Staatsministeriums vom 13.09.1996.
Durch diesen Beschluß des Kreistages Nürnberger Land wurde das legale bürgerliche Instrument (der erfolgreiche BÜRGERENTSCHEID vom 28.04.1996 BEIBEHALTUNG DER GEBURTSHILFE-) ad absurdum geführt.
Die oben angeführte "Empfehlung des Aufsichtsrates", vertreten durch Herrn Landrat Helmut Reich, stellt eine grobe Aufgabenverletzung des Aufsichtsrates gegenüber dem Mehrheitswillen der Bevölkerung des Landkreises Nürnberger Land dar, und zwar aufgrund des Bürgerbegehrens vom 08.12.1995.
Herr Landrat Helmut Reich hätte als "gesetzlicher Vollstrecker des Bürgerentscheides" KLAGE gegen den obigen Bescheid des Bayer. Staatsministeriums erheben müssen, da der Bürgerentscheid vom 28.04.1996 die beiden Kreistagsbeschlüsse vom 24.05.1995 und 27.09.1995 aufgehoben hatte, die aussagten, daß ab 01.01.1996 die Geburtshilfe beim Krankenhaus Altdorf wegfallen soll.
Der Landkreis Nürnberger Land, vertreten durch den Kreistag und Herrn Landrat Helmut Reich, kommt ebenfalls seiner gesetzlichen Verpflichtung für die medizinische Grundversorgung in allen Bereichen des Landkreises zu sorgen- gegenüber der Gemeinde Winkelhaid durch die Aufgabe (ohne Not !!!) der Geburtshilfe am Krankenhaus Altdorf nicht nach.
Da Herr Landrat Helmut Reich als einziger Gesellschaftervertreter und Vorsitzender des Aufsichtsrates- gegen den Bescheid des Bayer. Staatsministeriums vom 13.09.1996 keine Klage erhoben hat, erhebe ich dem Bürgerentscheidsvotum der Bevölkerung entsprechend- als Kreistagsmitglied sowie als Erster Bürgermeister der Gemeinde Winkelhaid Klage.
Eine ausführliche Begründung mit angefochtenem Bescheid des Beklagten (Freistaat Bayern) wird nachgereicht.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Dietmar Trautmann
Erster Bürgermeister"